Bezirksregierung
Münster

Publikum.Personal.Programm – Kultur divers und inklusiv

Publikum.Personal.Programm – Kultur divers und inklusiv

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Kommunen und Kultureinrichtungen in kommunaler und gemeinnütziger Trägerschaft, die einen Prozess der diversitätssensiblen Öffnung beginnen oder fortsetzen möchten. Dazu zählen Theater, Museen, Produktionshäuser der freien Szene, soziokulturelle Zentren, Opern und Konzerthäuser, Musikschulen, Kunstvereine, Bibliotheken, Dritte Orte, Filmhäuser, Literaturbüros oder Literaturhäuser. Nicht antragsberechtigt sind hingegen freie Musik-, Tanz- oder Theatergruppen sowie Festivals. 

Kultureinrichtungen können sich innerhalb einer Kommune oder als regionales Bündnis zusammenschließen und gemeinsam einen Antrag auf Förderung stellen.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die für die Entwicklung oder Erweiterung von Maßnahmen zur diversitätssensiblen Öffnung von Kultureinrichtungen entstehen. Dazu gehören:

  • Projektbezogene Personalausgaben (Diversitätsmanagement)
  • Prozessbegleitung und Beratung (z.B. zur Erweiterung/Entwicklung des Leitbilds, Strategieentwicklung, Change-Management, Konfliktmanagement, Barrierefreiheit),
  • Netzwerkveranstaltungen
  • Fortbildungen/Workshops
  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. 

Im Vordergrund des Förderprogramms stehen strukturelle Entwicklungsprozesse zur Stärkung von Diversität und Teilhabe in der Einrichtung. Ausgaben für künstlerische Projekte sind grundsätzlich zuwendungsfähig, sollten aber im Verhältnis zu den anderen Bereichen (Publikum, Personal, Partner sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) nachrangiger Bestandteil dieser Förderung sein. Mittel für künstlerisches Programm können beispielsweise über den Diversitätsfonds NRW, die Spartenförderungen des Landes oder die Förderprogramme der Landesverbände eingeworben werden.

Baumaßnahmen werden nicht gefördert. Anfallende Reisekosten sind erstattungsfähig nach dem Landesreisekostengesetz Nordrhein-Westfalen (LRKG NRW).

Wie sind die Konditionen?

Grundlage für die Antragstellung und Förderung ist die Ausschreibung „Publikum.Personal.Programm 2027-2028“ (siehe Downloadbereich).

Im Rahmen des Programms können insgesamt bis zu 100.000 EUR Fördermittel pro Einrichtung (50.000 EUR pro Jahr) beantragt werden. Eine wiederholte Förderung ist möglich: Einrichtungen, die in der Vergangenheit bereits im Rahmen der Förderprogramme „Publikum.Personal.Programm“ oder „Neue Normalität“ eine Förderung erhalten haben, können bei einer erneuten Antragsstellung bis zu 30.000 EUR pro Jahr beantragen.

Die Antragsfrist endet am 11. September 2026

Voraussichtlicher Durchführungszeitraum: 01. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Die Bewerbung um Fördermittel erfolgt durch einen Online-Antrag, dem ein Projektdatenblatt beigefügt werden muss. Es liegt jeweils ein Projektdatenblatt für eine Erstförderung oder für eine Anschlussförderung vor. Die Projektdatenblätter stehen auf dieser Seite im Downloadbereich zur Verfügung. Das einschlägige Dokument muss vollständig ausgefüllt mit dem Online-Antrag fristgerecht über das Portal „Kultur.Web“ (https://www.kultur.web.nrw.de) eingereicht werden.

Neben dem ausgefüllten Projektdatenblatt sind die folgenden Dokumente dem Online-Antrag als Anlagen beizufügen:

  • Motivationsschreiben der Leitungsebene (zwingend erforderlich)
  • Ein bereits vorhandenes schriftliches Konzept zur diversitätssensiblen Öffnung (sofern relevant)
  • Bei Verbundprojekten: Unterschriebene Kooperationsvereinbarung und Kurzprofile aller beteiligten Einrichtungen (sofern relevant zwingend erforderlich)

Wer informiert weiter?

Während des gesamten Förderzeitraums begleitet ein Programmbüro alle geförderten Einrichtungen. Das Programmbüro unterstützt den Austausch der geförderten Einrichtungen untereinander.

Das Programmbüro führt in Zusammenarbeit mit den Bezirksregierungen digitale Informationenveranstaltungen zum Förderprogramm und die Bewerbungsmodalitäten durch. Die Veranstaltungen bieten die Möglichkeit, mehr zum Förderprogramm und zur Antragstellung zu erfahren und Fragen zu stellen:

Infoveranstaltung 1 – 13.07.2026, 15-16:30 Uhr

Infoveranstaltung 2 – 18.08.2026, 10-11:30 Uhr

Interessierte können sich über den hier hinterlegten Link zu den Infoveranstaltungen anmelden. Für inhaltliche Fragen bietet das Programmbüro außerdem individuelle Sprechstunden an.