Duldungsanordnung für die Durchführung von Vorarbeiten gemäß § 44 II EnWG für das Vorhaben 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Westerkappeln – Gersteinwerk, Vorhaben Nr. 89 der Anlage zu § 1 I BBPlG, Bauleitnummer 4248, Pkt. Ossenbeck – UA Gersteinwerk
| Vorhabenträgerin: |
|---|
| Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund |
Auf Antrag der Amprion GmbH, Robert-Schumann-Straße 7, 44263 Dortmund, wird gemäß § 44 II 2 EnWG angeordnet, dass bestimmte Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken der Gemeinde Ascheberg/Herbern und der Stadt Drensteinfurt Vorarbeiten für die Planung des o. g. Vorhabens durch die Antragstellerin und deren beauftragte Fachfirmen zu dulden haben.
Die Duldungspflicht beginnt am 14. September 2026 und gilt für einen Zeitraum von 13 Monaten bis zum 13. Oktober 2027
Diese Duldungsanordnung gilt am 14. September.2026 als bekannt gegeben.
Die vollständige Duldungsanordnung einschließlich ihrer Begründung können Sie hier einsehen: