Ferienprogramme
Ferienprogramme an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung
Zuwendungen für die Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger öffentlicher Schulen sowie Träger genehmigter Ersatzschulen.
Was ist die Zielsetzung?
Ziel ist die Gewährleistung einer individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler während der Schulferien.
Wie sind die Konditionen?
Eine Zuwendung kann bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
- Durchführung von mehrtägigen Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung, auch als schulübergreifende Angebote bzw. schulträgerübergreifende Angebote unter Beteiligung von gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung.
- Durchführung der Maßnahmen gemäß Buchstabe a) durch pädagogisches Personal bzw. unmittelbar mit pädagogischen Aufgaben verbundenes Personal.
- Grundsätzliche Teilnahmemöglichkeit für alle Schülerinnen und Schüler der gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung des jeweiligen Schulträgers. Der Schulträger entscheidet in eigenem Ermessen über die Kriterien zur Ermöglichung der Teilnahme bei einem Anmeldeüberhang.
- Durchführung von Gruppenangeboten.
- Durchführung mindestens einer Maßnahme im jeweiligen Durchführungszeitraum.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
- Projektförderung
- Anteilfinanzierung
- Zuschuss/Zuweisung
Die folgenden Ausgaben sind bis zu einer Höhe von insgesamt 8.500 Euro pro förderfähiger Schule zuwendungsfähig:
- Personalausgaben für das durchführende Personal,
- Sachausgaben, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Ferienprogramme stehen, insbesondere Materialkosten und Eintrittsgelder
- Verpflegungskosten und
- Fahrtkosten
Die Zuwendung wird in Höhe von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Die Ausnahmen der Nummern 2.4.2 und 2.4.3 VV sowie der Nummern 2.3.3. und 2.3.4 VVG werden zugelassen.
Darüberhinausgehende und weitere Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig.
Es können nur tatsächliche Ausgaben bezuschusst werden. Rein kalkulatorische Kosten, für z. B. die Bereitstellung von Räumlichkeiten, können nicht gefördert werden.
Eigenanteile
Der Träger der Maßnahme erbringt für die Durchführung der Maßnahme Eigenanteile in Höhe von mindestens 10%.
Wo und wann ist der Antrag zu stellen?
Der Bewilligungszeitraum umfasst den Zeitraum vom 01. August 2025 bis 31. Juli 2026. Die Verlängerung der Maßnahme ist vorgesehen.
Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind nach dem Muster der Anlage 1 Über das Portal www.bildungsfoerderung-schule.nrw.de bis sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn einzureichen. Eine Fristverlängerung über den vorgenannten Zeitraum hinaus kann durch die Bewilligungsbehörde eingeräumt werden.
Für Maßnahmen im Regierungsbezirk Münster ist die Bezirksregierung Münster die Bewilligungsbehörde.
Anforderungs- und Auszahlungsverfahren
Die Anforderung der Auszahlung erfolgt über www.bildungsfoerderung-schule.nrw.de. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides.
Verwendungsnachweisverfahren
Der Verwendungsnachweis ist nach dem Muster der Anlage 3 über das Portal www.bildungsfoerderung-schule.nrw.de innerhalb der Fristen gemäß ANBest-P / ANBest-G einzureichen.
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Die Förderrichtlinie wurde mit Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.07.2025 „Zuwendungen für die Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung“ veröffentlicht (BASS 11-02 Nr. 60).
Formulare
- Antragsvordruck auf Gewährung einer Zuwendung an einer gebundenen Ganztagsförderschule mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung
- Verwendungsnachweis Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV/VVG zu § 44 LHO.