Bezirksregierung
Münster

Künstler:innen in die Kitas

Künstler:innen in die Kitas

Was wird gefördert?

Es wird bei der Förderung von zwei möglichen Modellen ausgegangen:

Modell 1 mit insgesamt 40 Einheiten pro Projekt bei einem Durchführungszeitraum von 3 bis 6 Monaten:  Jede Einheit umfasst 90 Minuten. Es werden maximal 15 Einheiten zur Vor- und Nachbereitung (Konzeptphase) und mindestens 25 Einheiten zur eigentlichen Durchführung des Projekts (Durchführungsphase) veranschlagt.
 
Modell 2 mit insgesamt 80 Einheiten pro Projekt bei einem Durchführungszeitraum von 7 bis 12 Monaten: Jede Einheit umfasst 90 Minuten. Es werden maximal 20 Einheiten zur Vor- und Nachbereitung (Konzeptphase) und mindestens 60 Einheiten zur eigentlichen Durchführung des Projekts (Durchführungsphase) veranschlagt.

Die Konzeptphase gibt die Möglichkeit, das Kulturprojekt (weiter-) entwickeln, vorbereiten und umsetzen zu können. Die Planung der Konzept- und Durchführungsphase können die Kooperationspartner individuell abstimmen. Die Angebotseinheiten beider Modelle sollen regelmäßig (z.B. wöchentlich, 14-tägig etc.) stattfinden, über einen Durchführungszeitraum von drei bis sechs bzw. von sieben bis zwölf Monaten.

Der Durchführungszeitraum der Projekte muss zwischen dem 01.01.2027 und dem 31.12.2027 liegen.

Die Teilnahme an projektbegleitenden Erfahrungsaustauschen und verpflichtenden Praxisseminaren sollen einen regionen- und professionsübergreifenden Austausch ermöglichen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Reisekosten zu den Programmbegleitenden Veranstaltungen und Seminaren können über das Sachkostenbudget der Förderung abgerechnet werden.

Wer wird gefördert:

Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstler:innen und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen

Wie wird gefördert:

Zuwendungsfähig sind Ausgaben bis zur Höhe von 4.100 Euro (Modell 1) bzw. 8.200 Euro (Modell 2). Die Landesförderung beträgt in Modell 1 max. 3.690 Euro (90%), ein Eigenanteil von 410 Euro (10%) ist durch den Antragsteller zu erbringen. In Modell 2 beträgt die Landesförderung max. 7.380 Euro (90%), ein Eigenanteil von 820 Euro ist durch den Antragsteller zu erbringen.

Der Eigenanteil kann auch über Bürgerschaftliches Engagement dargestellt werden. Zweckgebundene Spenden und Geldauflagen aus Strafverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen werden als Eigenmittel berücksichtigt.

Antragstellung und Fristen:

Zur Antragstellung sind die aktuellen Unterlagen zu verwenden. Die Antragstellung erfolgt online über das Kulturweb. Träger und Künstler können pro Durchführungszeitraum max. drei Anträge stellen.

Die Bewerbungen für mehrere Einrichtungen eines Trägers sind gebündelt in einem Antrag einzureichen.

Zur Bewerbung sind pro Projekt zwei Formulare vollständig auszufüllen und bei Antragstellung hochzuladen:

Formular „Projektbeschreibung“
Formular „Projektpartnerschaft“ (für Kultureinrichtungen oder für Einzelpersonen)

Falls die künstlerisch-kulturellen Kooperationspartner bereits an einem Erfahrungsaustausch oder einer Fortbildung/Praxisseminar des Programms „Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ teilgenommen haben, sind die zugehörigen Teilnahmebescheinigungen als Nachweis hochzuladen.

Weitere Anlagen zur Bewerbung können nicht berücksichtigt werden.

Antragsfrist ist der 15. Oktober 2026

Rechtsvorschriften und Formulare

Für die Verwendung von Kulturfördermitteln des Landes NRW gelten entsprechende Rechtsvorschriften. Die wichtigsten Dokumente (u.a. die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die auch bereits mit der Erlaubnis eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gelten) finden Sie unten.

Außerdem gehört zu jeder Zuwendung auch die Abrechnung in einem Verwendungsnachweis (VN) am Ende der geförderten Maßnahme (bei mehrjährigen Fördermaßnahmen muss auch ein Zwischenverwendungsnachweis erfolgen).