Bezirksregierung
Münster

Familiengrundschulzentren

Familiengrundschulzentren

Familiengrundschulzentren bilden „Knotenpunkte“ an Grundschulen im Stadtteil, an denen vielfältige Angebote für Kinder und deren Familien gebündelt werden.

Was wird gefördert?

Bestehende Familiengrundschulzentren

  • Die bestehenden FGZ-Standorte werden im Schuljahr 2026/27 verlässlich weiter gefördert.
  • Frist: jeweils bis zum 31. Juli des laufenden Jahres
  • Förderzeitraum: jeweils ein Schuljahr

Neue Familiengrundschulzentren

Die überarbeitete Förderrichtlinie ermöglicht erstmals die Einrichtung neuer FGZ an Startchancen-Grundschulen. Das Konzept der FGZ knüpft dabei insbesondere an Säule II (Chancenbudget) des Startchancen-Programms an, u. a. durch:

  1. Öffnung außerschulischer Erfahrungsräume
  2. Unterstützung der Elternarbeit
  3. Stärkung der Bindung zwischen Schule und Sozialraum

Damit wird zugleich das Verständnis der Offenen Ganztagsgrundschulen als ganztägige Bildungseinrichtung gestärkt.

Wer kann einen Antrag stellen?

Alle kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden in NRW,

  • in deren Gebiet mindestens zwei Offene Ganztagsgrundschulen liegen,
  • die am Startchancen-Programm teilnehmen.

Wie ist der Ablauf?

Ausbau in zwei Tranchen (bis zu 54 neue FGZ):

  • Einrichtung ab 1. August 2026 - Antragsfrist: 30. April 2026

bis zu 15 neue Standorte

  • Einrichtung ab 1. Februar 2027 - Antragsfrist: 1. Oktober 2026

bis zu 39 weitere Standorte

Weitere Informationen

Auf der Webseite https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/bildungsthemen/familiengrundschulzentren finden Sie die aktuelle Förderrichtlinie 2026 - 2029 inklusive der Anträge und Verwendungsnachweise.