Hauptschulen, Realschulen

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Hauptschulen, Realschulen


Hauptschulen

Schulform Hauptschule

© Christian Schwier/Fotolia

Die Hauptschule, die Ende der 1960er Jahre aus der sogenannten Oberstufe der Volksschule hervorgegangen ist, ist eine wichtige Bildungseinrichtung, die den Schüler:innen als allgemeinbildende, weiterführende Schule im Rahmen des gegliederten Schulsystems eine solide Grundlage für ihre berufliche Zukunft bietet.

Sie ist eine von mehreren Schulformen im deutschen Bildungssystem und richtet sich an Schüler:innen, die ihren Bildungsweg mit einem Fokus auf praktische Fähigkeiten und berufliche Perspektiven aktiv gestalten möchten.

Die Bildungsmerkmale der Hauptschule sind darauf ausgerichtet, die Schüler:innen auf eine erfolgreiche berufliche Zukunft vorzubereiten und ihnen die erforderlichen Fähigkeiten und Qualifikationen zu vermitteln. Dies gelingt nicht nur durch ein besonderes Augenmerk auf der Förderung der sozialen Kompetenzen und einer individuellen Förderung im Fächerkanon, sondern auch durch Praxisbezüge im Unterricht und durch außerschulischen Praktika sowie einer individuellen beruflichen Orientierung.

Die Hauptschule umfasst in der Regel die Jahrgänge 5 bis 10, wobei bereits nach der Jahrgangsstufe 9 der Erste Schulabschluss erworben werden kann. Weiterführend können dann in der Jahrgangsstufe 10 der Erweiterte Erste Schulabschluss und beim Besuch der Klasse Typ B auch die Fachoberschulreife (Mittlerer Schulabschluss) erworben werden. Mit der Fachoberschulreife kann zusätzlich auch die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe erlangt werden.

In den 28 Haupt- und Verbundschulen des Regierungsbezirks Münster werden mehr als 9.000 Schüler:innen von über 1.100 Lehrkräften unterrichtet.

Obere Schulaufsicht

Als obere Schulaufsicht ist das Dezernat 42 für die Hauptschulen zuständig und betreut diese in allen schulfachlichen Angelegenheiten. Die obere Schulaufsicht obliegt insbesondere die Sicherung der fachlichen Anforderungen im Unterricht.

Die Aufgaben des Dezernats beinhalten unter anderem die Beratung und Unterstützung der Schulen und Schulträger bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die Förderung der Kooperation mit außerschulischen Partnern, die Bereitstellung personeller Ressourcen sowie die Kontrolle über die Einhaltung verbindlicher Vorgaben.

Untere Schulaufsicht

Die untere Schulaufsicht für Hauptschulen liegt bei den Schulämtern für die Kreise und kreisfreien Städte. Sie sollte zunächst bei allen Angelegenheiten einzelner Schüler:innen sowie allen Themen, die sich aus Fragestellungen zur Einzelschule ergeben, als erster Ansprechpartner dienen.

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