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Ausbildung


Juristische Referendarinnen und Referendare

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© Bezirksregierung Münster

Nach der ersten juristischen Staatsprüfung beginnt das zweijährige Rechtsreferendariat (§ 30 Juristenausbildungsgesetz NRW (JAG NRW)). Zuständig für die Ausbildung während des Rechtsreferendariats ist das Oberlandesgericht Hamm. Die Rechtsreferendarinnen und -referendare werden für die Dauer von zwei Jahren einem der hiesigen Landgerichte Münster oder Essen als Stammdienststelle zugeordnet.

Abfolge und Planung der Verwaltungsstation

Im neunten bis elften Monat des Referendariates findet die sogenannte Verwaltungsstation sowie die Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I statt (§ 35 Abs. 2 Nr. 3 JAG NRW). Die Zuweisung in die Verwaltungsstation erfolgt durch die Bezirksregierung (§ 34 Abs. 1 JAG NRW).

Die AG findet entsprechend vom neunten bis elften Monat bei der Bezirksregierung statt. (§ 43 Abs. 2 Nr. 3 JAG NRW)

Folglich werden die Rechtsreferendarinnen und -referendare in der Regel mit einer Verfügung in die beantragte Verwaltungsstation, sowie gleichzeitige Arbeitsgemeinschaft zugewiesen.

Die Referendarinnen und Referendare beantragen mit den entsprechenden Formularen ihrer Stammdienststelle die Zuweisung in die Verwaltungsstation sowie die AG Öffentliches Recht I. Die Anträge werden bei der Stammdienststelle eingereicht und von dieser dann zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung Münster weitergeleitet. Diesem Antrag ist in jedem Fall eine Kopie der Bestätigung der Ausbildungsbehörde beizulegen, in welcher diese sich für den betreffenden Zeitraum zur Ausbildung in der Verwaltung bereit erklärt.

Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Verwaltungsstation, ansonsten müssen Sie ggfls. einer Ihnen verkehrstechnisch ungünstig gelegen Station zugewiesen werden.       

Die Zuweisung in die Verwaltungsstation sowie die AG erfolgen in der Regel vier bis sechs Wochen vor deren Beginn. Dies geschieht durch Zuweisung in den/die Referendar/in sowie die Ausbildungsbehörde (Verwaltungsstation). Die Stammdienststelle sowie das Oberlandesgericht Hamm werden nachrichtlich informiert.

Die Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I

Die Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I findet bei der Bezirksregierung parallel zu der Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde statt. Die Durchführung der AG des LG Münster erfolgt in den Räumlichkeiten der Bezirksregierung Münster, die AG des LG Essen in der Regel in deren Räumlichkeiten. Vorgesehen sind zehn Arbeitsgemeinschaftstage zu je sechs Unterrichtsstunden a 60 Minuten, die in der Regel in wöchentlichen Abständen stattfinden, und zwei Klausuren zu je fünf Stunden. Die AG-Leiter/innen versuchen zumeist einen regelmäßigen AG-Tag anzubieten. Die AG kann jedoch auch an wechselnden Wochentagen stattfinden. Die Arbeitsgemeinschaft wird in der Regel von einer Beamtin oder einem Beamten des ehemals höheren Dienstes geleitet. Sie kann auf zwei Arbeitsgemeinschaftsleiterinnen oder -leiter aufgeteilt werden.

Absolvieren der Verwaltungsstation bei einer auswärtigen Behörde außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Bezirksregierung Münster (z.B. bei einem Ministerium in Berlin)

Eine Zuweisung zu einer auswärtigen Behörde kann, deren schriftliche Zusage vorausgesetzt, nur erfolgen, wenn der/die Referendar/in vor Ort gastweise an einer Arbeitsgemeinschaft teilnimmt oder von der Arbeitsgemeinschaft befreit wird. Diesbezüglich sollte der/die Referendar/in dringend Kontakt mit der jeweiligen Sachbearbeitung bei dem zuständigen Oberlandesgericht Hamm aufnehmen.

Absolvierung der Verwaltungsstation bei einer auswärtigen Behörde außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Bezirksregierung Münster im Ausland

Die Verwaltungsstation kann auch bei einer geeigneten Ausbildungsstelle im Ausland absolviert werden. Dabei kommen insbesondere die Auslandsvertretungen der BRD wie Generalkonsulate und Botschaften, die AHK (Auslandshandelskammern) und weitere Verwaltungsbehörden im Ausland in Betracht. Bei einer Zuweisung in das Ausland erfolgt „automatisch“ eine Befreiung von der Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I.

Wird die Verwaltungsstation außerhalb der Europäischen Union absolviert, so muss eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Ohne einen Nachweis über eine gültige Versicherung im Eu-Nicht-Ausland kann keine Zuweisung ausgesprochen werden. Zuständig für eine mögliche Kostenübernahme ist die jeweilige Stammdienststelle.

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