Bemalte Kinderhände

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Familienleistungen


Elternzeit

Eltern mit Kindern

© Sunny studio/Fotolia

Elternzeit gibt Müttern und Vätern die Gelegenheit, sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um das Kind zu kümmern. Sie beträgt maximal drei Jahre. Jeder Elternteil hat pro Kind einen eigenen Anspruch auf diese Zeit. Berechtigt sind auch Adoptiv- und Pflegeeltern.

Auf Elternzeit besteht ein Rechtsanspruch, der auch nicht durch einen Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden kann.

Ansprechpartner:innen

Der Kreis oder die kreisfreie Stadt in dem/der Sie wohnen ist zuständig für die Beratung zum Elterngeld und für Fragen zur Elternzeit. Unter folgendem Link können Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Elterngeldstelle finden: https://www.mkjfgfi.nrw/elterngeldstellen

Bitte richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich an die für Sie zuständige Elterngeldstelle.

Die Bezirksregierung Münster stellt als Fachaufsicht die einheitliche Rechtsanwendung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) für Nordrhein-Westfalen sicher. Darüber hinaus steht sie den Elterngeldstellen bei der Klärung von schwierigen Rechtsfragen zur Verfügung. Ebenso erfolgt die Widerspruchssachbearbeitung bei der Bezirksregierung Münster, sobald die Elterngeldstelle die Akte übersandt hat (über den Versand erhalten Sie eine Nachricht durch die Elterngeldstelle).

Weitere Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Elternzeit stehen Ihnen unter der Rubrik „Weitere Links“ auf der rechten Seite zur Verfügung.

Kontakt für Lehrkräfte

Anträge auf Elternzeit von Lehrkräften werden im Dezernat 47 der jeweiligen Bezirksregierung bearbeitet. Bitte wenden Sie sich für Fragen an Ihre/n Per­sonal­sachbearbeiter/in.

Link für den Regierungsbezirk Münster: Elternzeit für Lehrkräfte

Rechtsvorschriften

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