Bemalte Kinderhände

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Familienleistungen


Elterngeld

Vater und Baby auf der Wiese

© drubig-photo/Fotolia

Das Elterngeld ist eine Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Es federt Ein­kommens­minderungen ab, die durch die Betreuung des neugeborenen Kindes entstehen. Jungen Familien gibt es Zeit für Verantwortung und macht es Müttern und Vätern einfacher, ganz oder auf einen Teil ihrer Erwerbstätigkeit vorübergehend zu verzichten.

Die Bezirksregierung Münster übt im Bereich Elterngeld die Fachaufsicht über die für die Bearbeitung der Verwaltungsverfahren zuständigen Kreise und kreisfreien Städte des Landes NRW aus und stellt eine in Zusammenarbeit mit IT-NRW entwickelte Fach­an­wendung für die Bearbeitung der Anträge kostenfrei zur Verfügung.

Folgende Varianten des Elterngeldes stehen zur Wahl.

Basiselterngeld

Grundsätzlich kann das Basiselterngeld für die Dauer von 12 Monaten bezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei weitere Bezugsmonate geltend gemacht werden. Auch für Frühgeburten können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Basismonate zustehen.

Das Basiselterngeld wird anhand des Einkommens vor der Geburt berechnet und beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro. Erwerbseinkommen, das in der Bezugszeit bezogen wird, reduziert die Höhe des Elterngeldes.

Sollte Ihr Kind nach dem 01.04.2024 geboren sein, gelten bestimmte Einschränkungen für den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile. Weitere Informationen hierzu können Sie unter folgenden Links einsehen:

Elterngeld Plus

Anstatt einem Monat Basiselterngeld können 2 Monate Elterngeld Plus bezogen werden. Elterngeld Plus kann somit für maximal 24 Monate (gegebenenfalls 28 Monate) bezogen werden. Eltern können insbesondere dann von der längeren Bezugszeit des Elterngeldes Plus profitieren, wenn Sie während des Elterngeldbezuges einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Höhe des Elterngeld Plus beträgt maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, welches ohne Einkommen im Bezugszeitraum zustehen würde.

Partnerschaftsbonus

Beide Elternteile können 2 bis 4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus als Partnerschaftsbonusmonate beziehen, wenn sie in mindestens 2 aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig mit 24 bis 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats erwerbstätig sind.

Der Partnerschaftsbonus bietet Eltern viele flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Beispiele finden Sie in der Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter dem Punkt Partnerschaftsbonus.

Planung Ihres Anspruches

Als Hilfestellung für Ihre weiteren Planungen steht Ihnen der Elterngeldplaner im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren und Jugend zur Verfügung. Den Link finden Sie auf der rechten Seite unter „Weitere Links“.

Ansprechpartner:innen

Der Kreis oder die kreisfreie Stadt in dem/der Sie wohnen ist zuständig für die Beratung zum Elterngeld und für Fragen zur Elternzeit. Unter folgendem Link können Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Elterngeldstelle finden: https://www.mkjfgfi.nrw/elterngeldstellen

Bitte richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich an die für Sie zuständige Elterngeldstelle.

Die Bezirksregierung Münster stellt als Fachaufsicht die einheitliche Rechtsanwendung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) für Nordrhein-Westfalen sicher. Darüber hinaus steht sie den Elterngeldstellen bei der Klärung von schwierigen Rechtsfragen zur Verfügung. Ebenso erfolgt die Widerspruchssachbearbeitung bei der Bezirksregierung Münster, sobald die Elterngeldstelle die Akte übersandt hat (über den Versand erhalten Sie eine Nachricht durch die Elterngeldstelle).

Weitere Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Elternzeit stehen Ihnen unter der Rubrik „Weitere Links“ auf der rechten Seite zur Verfügung.

Kontakt für Lehrkräfte

Anträge auf Elternzeit von Lehrkräften werden im Dezernat 47 der jeweiligen Bezirksregierung bearbeitet. Bitte wenden Sie sich für Fragen an Ihre/n Per­sonal­sachbearbeiter/in.

Link für den Regierungsbezirk Münster: Elternzeit für Lehrkräfte

Rechtsvorschriften

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