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Elektronisches Gesundheitsberuferegister – eGBR

eGBR erweitert Bezugsmöglichkeiten für die kartenlose Identität SM-B 16.07.2026

Das eGBR hat die kartenlose Identität SM-B für die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen eingeführt und damit einen wichtigen Schritt zur weiteren Digitalisierung und Entlastung der Leistungserbringer vollzogen. Die SM-B ersetzt die bisher notwendige physische Institutionskarte (SMC-B) durch eine serverbasierte, kartenlose Identität.

Nach durchlaufenem Antragsprozess beim eGBR kann die SM-B nun über zwei Vertrauensdiensteanbieter (VDA) bezogen werden. Neben dem bereits angebundenen VDA D-Trust steht die SM-B ab sofort auch über Medisign zur Verfügung. Weitere VDA werden folgen.

Für Leistungserbringer bedeutet dies:

Sie stellen ihren Antrag wie gewohnt beim eGBR. Anschließend können sie bei den o.g. VDA die für sie passende Institutionsidentität bestellen – entweder weiterhin eine SMC-B oder die kartenlose SM-B. Für die Nutzung der SM-B ist ein vorheriger Vertrag mit einem TI-Gateway-Anbieter erforderlich.

Die Einführung der SM-B durch das eGBR und die sukzessive Erweiterung der angebundenen VDA schaffen mehr Flexibilität und Wahlmöglichkeiten für Leistungserbringer. Zugleich wird der Zugang zur Telematikinfrastruktur vereinfacht, da vor Ort keine physischen Karten mehr eingesetzt werden müssen.

Kartenlose Identität SM‑B für die Telematikinfrastruktur 13.07.2026

Das eGBR führt die kartenlose Identität SM‑B für die Telematikinfrastruktur ein.

Über den Vertrauensdiensteanbieter (VDA) D‑Trust kann ab sofort, nach durchlaufenem Antragsprozess beim eGBR, die kartenlose Identität SM‑B für die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen bestellt werden. Damit entfällt die Notwendigkeit einer physischen Karte, wie sie bisher mit der SMC‑B eingesetzt wurde. In Kürze bieten auch weitere VDA die SM‑B an.

Die SM‑B ist eine serverbasierte, kartenlose Institutionenidentität und wird über einen TI‑Gateway-Anbieter genutzt. Sie ermöglicht die sichere digitale Identifizierung und Authentisierung von Institutionen innerhalb der Telematikinfrastruktur.

Leistungserbringer können damit ihre Zugänge zur TI einfacher und effizienter gestalten, da kein Karteneinsatz vor Ort mehr erforderlich ist.

Die Antragstellung beim eGBR ändert sich diesbezüglich nicht. Erst bei der späteren Bestellung bei D‑Trust wählen Sie zwischen der SMC‑B oder der SM‑B. (Bei der SM‑B ist hierfür ein Vertrag/Login mit einem TI‑Gateway-Anbieter erforderlich.)

eHBA Kartenaustauschaktion D-Trust – Sofortiges Handeln notwendig! 06.05.2026

D-Trust weist ausdrücklich darauf hin, dass – sollte kein rechtzeitiger Austausch erfolgen – diese Betroffenen mit ihrem eHBA spätestens ab dem 01.07.2026 den Zugriff auf die Telematikinfrastruktur verlieren.

Wir bitten aufgrund der Dringlichkeit um Kontaktaufnahme der betroffenen Personen mit D-Trust. Mit dem Hinweis, „Kartentausch eHBA“.

Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte den E-Mail-Aufforderungen von D-Trust. 

Marke von 100.000 Anträgen durchbrochen 04.05.2026

Am 04.05.2026 wurde die Marke von 100.000 Anträgen durchbrochen. Das ist besonders im Hinblick auf das kurze Bestehen des eGBR ein wichtiger Schritt für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Es zeigt, dass Digitalisierung, wenn man sie denn lebt und stetig weiterentwickelt, durchaus massive Vorteile, insbesondere im Bereich der effizienten Antragsbearbeitung und Ressourcenschonung, mit sich bringen kann.

Betriebsstätten der Hilfsmittelerbringer (nicht handwerkergeführt) 24.04.2026

Ab sofort können auch Betriebsstätten der Hilfsmittelerbringer (nicht handwerkergeführt) beim eGBR einen Antrag auf die Praxiskarte/Institutionskarte (SMC-B) stellen. (Von einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) sind Betriebsstätten der Hilfsmittelerbringer gem. § 340 Abs. 5 S. 2 SGB V entpflichtet.)

Achtung: Handwerkergeführte Betriebsstätten von Hilfsmittelerbringern stellen den Antrag bitte bei der für sie zuständigen Handwerkskammer.

Medesign (DGN) Kartentausch – Betrifft alle eHBA (ECC-only) ab Januar 2026! 18.02.2026

Im Rahmen einer technischen Analyse wurde eine Fehlkonfiguration im Personalisierungsprozess der eHBAs festgestellt. Hierbei liegt kein Sicherheitsproblem vor, vielmehr kann es zu Problemen bzgl. der Interoperabilität mit Konnektoren führen. Der bei der Personalisierung zwingend erzeugte RSA-Schlüssel ist bei diesen Karten nicht deaktiviert und kann u. U. zu einer ungültigen Signatur ohne Zertifikate führen.

Um eine stabile und störungsfreie Nutzung sicherzustellen, werden alle bereits ausgegebenen betroffenen Karten ausgetauscht.

Ablauf:

  • Alle betroffenen Karteninhaber werden vorab über den Austausch, die nächsten Schritte sowie die Inbetriebnahme per eMail informiert.
  • Auf Basis der vorliegenden Anträge werden Ersatzkarten produziert und an die Karteninhaber versendet.
  • Nach erfolgreicher Freischaltung und Inbetriebnahme der neuen Karte wird die alte Karte gesperrt und ist anschließend nicht mehr nutzbar.

 

Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte die eigens hierfür eingerichtete Rufnummer:

0211 99339878

Austausch von elektr. Heilberufsausweisen (eHBA) des Anbieters D-Trust 27.01.2026

Aufgrund einer bekanntgewordenen Sicherheitslücke des Infineon-Chips auf Kartenkörpern von Idemia ist der

Austausch Ihres Heilberufsausweises (eHBA) schnellstmöglich erforderlich. Die betroffenen Karten werden bis spätestens 30.06.2026 sukzessive und unwiderruflich durch D- Trust gesperrt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.d-trust.net/de/newsroom/news/austauschaktion-fuer-ehbas-d-t…