Personalrat Gesamtschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen
Der Personalrat für Gesamtschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen vertritt Lehrkräfte und alle im pädagogischen Bereich Beschäftigten an unseren Schulen.
Vorsitzende:
Anne-Kathrin Altevogt, Tel.: 0251 411-3055
E-Mail: annekathrin.altevogt[at]brms.nrw.de (annekathrin[dot]altevogt[at]brms[dot]nrw[dot]de)
E-Mail Büro: gepr[at]brms.nrw.de (gepr[at]brms[dot]nrw[dot]de)
Stellvertretende Vorsitzende:
Karin Wamba, Tel.: 0251 411-4429
E-Mail: karin.wamba[at]brms.nrw.de (karin[dot]wamba[at]brms[dot]nrw[dot]de)
Hakan Varol, Tel.: 0251 411-1170
E-Mail: hakan.varol[at]bezreg-muenster.nrw.de (hakan[dot]varol[at]brms[dot]nrw[dot]de)
Für Versetzungen zuständig:
Nagihan Varol, Tel.: 0251 411-3297
nagihan.varol[at]bezreg-muenster.nrw.de (nagihan[dot]varol[at]brms[dot]nrw[dot]de)
Anne Kathrin Altevogt, Tel.: 0251 411-3055
annekathrin.altevogt[at]bezreg-muenster.nrw.de (annekathrin[dot]altevogt[at]brms[dot]nrw[dot]de)
Bürozeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 10.00 – 16.00 Uhr;
Freitag: 10.00 – 14.00 Uhr
Sitzungstag: in der Regel der Mittwoch (das Telefon ist dann nicht besetzt)
Sollten Sie uns telefonisch nicht sofort erreichen, so senden Sie uns gerne eine E-Mail mit einer möglichst konkreten Anfrage und einer Kontaktmöglichkeit. Wir rufen Sie dann baldmöglichst zurück. gepr[at]bezreg-muenster.nrw.de (gepr[at]bezreg-muenster[dot]nrw[dot]de)
Aktuelles
Downloads Kurzinformationen
AGG Beschwerdestelle für den Schulbereich
Nach §13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat die Bezirksregierung Münster für alle Personen, die im Landesdienst an öffentlichen Schulen tätig sind - unabhängig davon, ob sie in einem Beamten- oder Tarifbeschäftigungsverhältnis tätig, Bewerberinnen oder Bewerber sind oder sich im Vorbereitungsdienst befinden - eine Beschwerdestelle zur Annahme und Prüfung von Verstößen gegen das AGG eingerichtet. Diese haben das Recht, sich zu beschweren, wenn sie sich vom Arbeitgeber, Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen ihrer ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt fühlen. Denjenigen Personen, die von ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen, dürfen dadurch keine Nachteile entstehen. Dies gilt auch für die sie unterstützenden Personen.
BG-Prevent - Sprechzeit
Für alle Landesbeschäftigten an den öffentlichen Schulen in NRW gibt es die Möglichkeit sich rund um die Uhr an 7 Tagen/Woche kostenlos in psychosozialen Fragen anonym, kompetent und vertraulich beraten zu lassen: 0800/0007715