Bezirksregierung
Münster

Flugschulen, Ausbildungsorganisationen

Flugschulen, Ausbildungsorganisationen

Der Betrieb von Flugschulen (Ausbildungsorganisationen) zur Ausbildung von Privatpilot:innen ist – mit Ausnahme der Pilot:innen von Luftsportgeräten – europaweit einheitlich geregelt. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) 1178/2011.
Es gibt zwei Arten von Ausbildungsorganisationen:

  • Zugelassene Ausbildungsorganisation (Approved Training Organisation – ATO) und
  • Erklärte Ausbildungsorganisation (Declared Trainig Organisation – DTO).

Die Bezirksregierung Münster ist zuständig für ATOs und DTOs, die ihren Hauptgeschäftssitz in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster haben und nicht in die Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes in Braunschweig fallen. Einzelheiten sind in §§ 26 und 26a der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) geregelt.

Die Genehmigung zum Betrieb einer ATO erfolgt durch ein Zertifizierungsverfahren zur Erteilung eines ATO-Zeugnisses. Hierfür sind umfangreiche Anforderung an Einrichtungen, Personal und Luftfahrzeuge zu erfüllen. Die ATO unterhält und pflegt ein umfangreiches Managementsystem. Im Rahmen der Aufsicht werden in wiederkehrenden Abständen Audits und Inspektionen durchgeführt. Eine ATO kann europaweit ausbilden.

Bestimmte Bereiche der Ausbildung von Pilot:innen können auch in einer DTO erfolgen. Voraussetzung für den Betrieb einer DTO sind neben den persönlichen Voraussetzungen die Abgabe einer entsprechenden Erklärung (ggf. mit ergänzenden Unterlagen). Nach Eingang der Erklärung erfolgt eine Registrierungsbestätigung. Auch hier erfolgen in wiederkehrenden Abständen entsprechende Inspektionen. Bei einer DTO ist die Ausbildung auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.