Gebiet „Haus Vortlage“ erneut unter Schutz gestellt
Münster/Lengerich. Die Bezirksregierung Münster hat das Gebiet „Haus Vortlage“ in Lengerich erneut als geschützten Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Mit der neuen ordnungsbehördlichen Verordnung wird der Schutz des landschaftsökologisch und kulturhistorisch bedeutsamen Areals langfristig fortgeführt. Gegenüber der bisherigen Schutzgebietskulisse wurde das Gebiet zudem um eine Grünlandfläche erweitert.
Naturschutz und Kulturerbe
Das rund 13,77 Hektar große Schutzgebiet umfasst die historische Gräftenanlage mit ihrem charakteristischen Gräftenhof, eine Haus- und eine Garteninsel sowie angrenzende Wald- und Grünlandflächen. Die außergewöhnliche Vielfalt an Lebensräumen macht das Areal zu einem wertvollen Bestandteil des Natur- und Kulturerbes im Kreis Steinfurt.
Das Haus Vortlage ist bereits seit dem Jahr 1241 urkundlich belegt und zählt zu den ehemaligen Burgmannssitzen der alten Grafschaft Tecklenburg. Die ursprüngliche Burg befand sich mit großer Wahrscheinlichkeit auf einem künstlich aufgeschütteten Erdhügel westlich des heutigen Herrenhauses. Das von einem parkähnlichen Gelände mit altem Baumbestand umgebene Herrenhaus prägt bis heute das Erscheinungsbild der Anlage.
Auf der benachbarten Garteninsel befindet sich eine Streuobstwiese mit alten Obstbäumen, die zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen wertvollen Lebensraum bietet. Die bis zu 50 Meter breite Gräfte umschließt weite Teile der Anlage und wird überwiegend von naturnahen Ufergehölzen gesäumt.
Gespeist wird das Gewässer durch den Mühlenbach. Eine Stauwehr an der westlich des Vortlager Damms gelegenen Mühle reguliert den Wasserstand und trägt so zur Stabilität des empfindlichen Ökosystems bei.
Neben seiner kulturhistorischen Bedeutung besitzt das Gebiet einen hohen naturschutzfachlichen Wert. Insbesondere zahlreiche Fledermausarten finden hier geeignete Lebens- und Rückzugsräume.
Das Gebiet „Haus Vortlage“ war bereits im Jahr 2000 erstmals als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen worden. Da die damalige Verordnung ausgelaufen ist, wurde der Schutz nun auf neuer rechtlicher Grundlage erneuert und an die aktuelle Gebietskulisse angepasst.
Die ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung Münster vom 11. Juni 2026 wurde im Amtsblatt Nr. 26 vom 26. Juni 2026 unter folgendem Link veröffentlicht: