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Ankommen und Aufholen nach Corona
Hinweise der Bezirksregierung Münster zu Extra-Zeit
Weiterführende Informationen
Aktualisierung: Die Förderrichtlinien sind bis zum Schuljahresende 2022/2023 verlängert worden, sodass entsprechende Maßnahmen bis zum 06.08.2023 durchgeführt werden können. Anträge sind bis zum 15.06.2023 einzureichen. Ab dem 1. März 2022 findet die Antragstellung für das Förderprogramm „Extra-Zeit zum Lernen“ ausschließlich online satt. Digitale Anträge für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen, von allgemeinbildenden Schulen und für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß § 15 AO-SF können ab dem 1. März 2022 über diesen Portallink eingereicht werden:
Für die Antragstellung über das Portal bildungsfoerderung-schule.nrw.de wird eine Registrierung benötigt. Nach der erfolgreichen Registrierung und der Passwortvergabe gelangen Sie in den Bereich des Fördernehmers (Fördernehmer-Cockpit) und können Ihren online-Antrag für das Förderprogramm „Extra-Zeit zum Lernen“ (mit Klick auf den Button „Neuen Antrag stellen“) ausfüllen, speichern und freigeben bzw. absenden. Nach der Freigabe Ihres online-Antrages wird das Antrags-PDF-Dokument erzeugt, das Sie bitte mit eingescannter Unterschrift via E-Mail an semjon.balster@brms.nrw.de einreichen. Eine postalische Zusendung ist nicht erforderlich.
Nach etwaiger Bewilligung der beantragten Mittel sollen Mittelabrufe über das online-Mittelabrufformular sowie der Verwendungsnachweis über das online-Verwendungsnachweisformular ebenfalls über das Portal online ausgefüllt und freigegeben werden. Auch hier werden entsprechende PDF-Dokumente erzeugt, die Sie bitte unterzeichnen und via E-Mail an oben genannte Adressen versenden.
Hinweise aus der BR MS zu Extra-Zeit für allgemeinbildende Schulen
Mit dem Baustein Extra-Zeit werden außerschulische Gruppenangebote für die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von
- Schülerinnen und Schülern aller Jahrgansstufen (1-13, auch mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf)
- aller allgemeinbildenden Schulformen
gefördert.
Zuwendungsempfängerinnen bzw. Zuwendungsempfänger sind
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände,
- Landschaftsverbände in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Schulen,
- Träger genehmigter Ersatzschulen,
- anerkannte Träger der freien Jugendhilfen,
- Hochschulen.
Höhe der Zuwendung
- Gefördert werden bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Personal- und Sachkosten) in Höhe von 500,00 Euro pro Tag pro Gruppe.
- Mindestens 20% sind als Eigenleistung zu erbringen.
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gruppenangebote als außerschulische Veranstaltung können
- an einem Tag / sechs Zeitstunden oder
- an zwei Tagen / jeweils drei Zeitstunden und /oder
- an Wochenenden
durchgeführt werden. - Durchführungsort:
- Schulen
- außerschulische Lernorte
- andere geeignete Orte - Gruppenzusammensetzung
- 8 bis 15 Teilnehmende
- eines Jahrgangs oder verschiedener Jahrgänge
- einer Schule oder mehrerer Schulen
- einer Schulform oder mehrerer Schulformen
- nach thematischen Schwerpunkten möglich
- Betreuung grundsätzlich von zwei Personen - Durchführung der Angebote durch Personen:
- mit einer pädagogischen, sozialpädagogischen oder vergleichbaren Qualifikation
- die bereits zur Durchführung von Ganztagsangeboten oder zur Durchführung von außerunterrichtlichen Tätigkeiten in Schule bei einem Träger angestellt sind/waren,
- Lehrkräfte im Ruhestand,
- Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter,
- Studierende pädagogisch ausgerichteter Studiengänge sowie Studierende der in den Förderangeboten avisierten Fachrichtungen,
- fachlich geeignete Honorarkräfte mit nachgewiesenen Erfahrungen in vergleichbaren Angeboten,
- geeignete Personen mit Erfahrungen in vergleichbaren Angeboten
Weitere Informationen
Hinweise aus der BR MS zu Extra-Zeit für berufsbildende Schulen
Mit dem Baustein Extra-Zeit werden außerschulische Gruppenangebote zum Ausgleich von entstandenen Kompetenzdefiziten für
- Schülerinnen und Schülern, die ein allgemeines Berufskolleg oder ein Berufskolleg als Förderschule besuchen und pandemiebedingte Kompetenzdefizite ausgleichen möchten
gefördert.
Zuwendungsempfängerinnen bzw. Zuwendungsempfänger sind
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände,
- Landschaftsverbände in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Schulen,
- Träger genehmigter Ersatzschulen,
- durch AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifizierte Träger
- Hochschulen.
Höhe der Zuwendung
- Gefördert werden bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Personal- und Sachausgaben) i.H.v. 455,00 Euro pro Tag pro Gruppe.
- Mindestens 20% sind als Eigenleistung zu erbringen.
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gruppenangebote als außerschulische Veranstaltung können
- an einem Tag / sechs Zeitstunden oder
- an zwei Tagen / jeweils drei Zeitstunden und /oder
- an Wochenenden
durchgeführt werden.
- Durchführungsort:
- Schulen
- außerschulische Lernorte
- andere geeignete Orte
- Gruppenzusammensetzung:
- 6 bis 12 Teilnehmende
- eines Jahrgangs oder verschiedener Jahrgänge
- Schüler und Schülerinnen eines Berufskollegs bzw. Berufskolleg als Förderschule
- nach thematischen Schwerpunkten möglich
- Betreuung grundsätzlich von zwei Personen
- Durchführung der Angebote durch:
- Lehrkräfte oder Lehrkräfte im Ruhestand,
- Lehramtsanwärterinnen oder Lehramtsanwärter,
- Studierende, die ein Lehramtsstudium absolvieren
- Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter,
- fachlich geeignete Honorarkräfte mit nachgewiesenen Erfahrungen in vergleichbaren Angeboten,
Weitere Informationen
Hinweise aus der BR MS zu Extra-Zeit für individuelle Bildungs- und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld
Mit dem Baustein Extra-Zeit werden Einzelmaßnahmen für Schüler und Schülerinnen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß § 15 AO-SF gefördert.
Zuwendungsempfängerinnen bzw. Zuwendungsempfänger sind
- Träger von Schulbegleitungsmaßnahmen
- Hochschulen mit Körperschaftsstatus gemäß §§ 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 2 des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes
Höhe der Zuwendung
- Gefördert werden je Einzelfall 230,00 Euro für den ersten Tag einer Maßnahme, sowie 150,00 Euro für jeden weiteren Tag.
- Ein Eigenanteil der Maßnahmenträger ist nicht zu erbringen.
Zuwendungsvoraussetzungen
- Die Angebote finden statt:
- an einem Tag / sechs Zeitstunden oder
- in begründeten Fällen kann eine Anpassung der täglichen Betreuungsdauer ermöglicht werden. - Durchführungsort:
- häusliches Umfeld des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin - Gruppenzusammensetzung:
- Dieses Angebot ist eine Individualmaßnahme, bei welcher der geförderte Schüler bzw. die geförderte Schülerin einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung mit einem intensivpädagogischen Förderbedarf gemäß § 15 AO-SF vorweisen muss. - Teilnahmevoraussetzung:
- Für die Anmeldung ist ein Nachweis notwendig, dass eine Zuordnung zur intensivpädagogischen Förderung (§ 15 AO-SF) vorliegt.
- Dieser Nachweis kann entweder über einen entsprechenden schriftlichen Bescheid, der den Eltern vorliegt, oder durch eine Bescheinigung der Schule (Anlage 5 der Förderrichtlinie) geführt werden. - Durchführung der Angebote durch:
- Personen mit einer pädagogischen, sozialpädagogischen oder vergleichbaren Qualifikation
- Lehrkräfte oder Lehrkräfte im Ruhestand,
- Lehramtsanwärterinnen oder Lehramtsanwärter,
- Studierende pädagogisch ausgerichteter Fakultäten, vornehmlich des Lehramts für sonderpädagogische Förderung,
- Personen mit Erfahrung in der Schulbegleitung, vorrangig solche, die konkrete Erfahrungen mit der Zielgruppe haben
- Kräfte des Offenen Ganztags,
- Kräfte weiterer Träger,
- fachlich geeignete Honorarkräfte mit nachgewiesenen Erfahrungen in vergleichbaren Angeboten.
Weitere Informationen
Rechtsvorschriften
- Förderrichtlinie BASS 11-02 Nr. 41 (Extra-Zeit allgemeinbildende Schulen) (pdf, 254 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Förderrichtlinie BASS 11-02 Nr. 42 neu (Extra-Zeit berufsbildende Schule) (pdf, 259 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Förderrichtlinie BASS 11-02 Nr. 43 neu (Extra-Zeit AO-SF) (pdf, 263 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)