Hauptinhalt
Förderprogramme von A – Z
Förderrichtlinie Ganztagsausbau
Bezeichnung Förderprogramm
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“
Wer wird gefördert?
Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Träger von genehmigten Ersatzschulen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Dazu zählen der Neubau, Umbau und die Erweiterung von Gebäuden, einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken sowie die Sanierung (auch die energetische Sanierung). Möglich sind auch Investitionen in die Ausstattung der Angebote. (siehe Nr. 2 der Förderrichtlinie)
Was ist die Zielsetzung?
Mit der Förderung soll die Investitionstätigkeit von Gemeinden in die kommunale Bildungsinfrastruktur zum quantitativen und qualitativen Ausbau zeitgemäßer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 - 4, ermöglicht werden.
Hierdurch soll ein zentraler Impuls zum weiteren Ausbau der Ganztagsinfrastruktur in den Kommunen gesetzt und Planungssicherheit geschaffen werden.
Wie sind die Konditionen
Die Förderung erfolgt unter den in Nr.4 der Förderrichtlinie genannten Voraussetzungen.
Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des MSB; auf der auch eine FAQ-Liste diesbezüglich veröffentlicht ist: https://www.schulministerium.nrw/ganztag-im-primarbereich
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Projektförderung, Anteilsfinanzierung bis zu höchstens 85 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers kann bei Zuwendungen an Schulträger von öffentlichen Schulen auch aus Mitteln der Schul- und Bildungspauschale finanziert werden.
Bemessungsgrundlage
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Investitionen nach Nr. 2 der Förderrichtlinie
Wo und wann ist der Antrag zu stellen?
Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind über die Seite: https://www.bildungsfoerderung-schule.nrw.de/auth/login zu stellen.
Zuwendungsempfänger können dabei in der 1. Phase, in der die Budgetbindungsfrist gilt (bis zum 31.12.2024), im Rahmen des Schulträgerbudgets während Förderprogramms mehrfach Anträge auf Förderung stellen.
Es wird jedoch dringend empfohlen, gebündelte Anträge zu stellen, um den administrativen Aufwand zu verringern. Eine Bündelung von mehreren Einzelmaßnahmen an verschiedenen Schulstandorten in einem Förderantrag ist möglich.
Nicht beantragte Budgetmittel und Restmittel aus den Mitteln zum beschleunigten Infrastrukturausbau werden dann auf Antrag gewährt. Dabei gilt dann, dass die Anträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel nach Eingang bewilligt werden.
Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2027 abgeschlossen werden.
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Ganztagsausbau)
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung Vom 12. Oktober 2023 (ABl. NRW. 10/23)
Rechtsvorschriften
- Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter, Investitionsprogramm Ganztagsausbau (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter, Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung Vom 12. Oktober 2023 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)