Landschaft

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Natur- und Landschaftsschutz


Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Artenschutz

Europäische Laubfrosch (Hyla arborea)

Der Bestand des Laubfrosches geht seit Jahrzehnten landesweit zurück. © Franz Reinhard

Der Artenschutz zielt darauf, die biologische Vielfalt zu schützen. Hauptursachen der Gefährdung von Tier- und Pflanzenarten weltweit sind ihre wirtschaftliche Verwertung und der Verlust natürlicher Lebensräume infolge der Inanspruchnahme durch die Menschen.

Der nationale und besondere Artenschutz schützt und pflegt vorrangig die heimischen wild lebenden Tiere und wild wachsenden Pflanzen. Rechtsgrundlagen sind das Bundesnaturschutzgesetz, die Bundesartenschutzverordnung und das Landesnaturschutzgesetz NRW. Durch sie werden auch die artenschutzrelevanten Vorgaben der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie konkretisiert und umgesetzt.

Die Aufgaben der Bezirksregierung Münster umfassen im Bereich des Artenschutzes insbesondere:

  • die Fach- und Rechtsaufsicht für die unteren Naturschutzbehörden,
  • fachliche Stellungnahmen zu Verwaltungsentscheidungen, wie zum Beispiel Planfeststellungsverfahren,
  • die Bearbeitung von Eingaben/Petitionen.

Rechtsvorschriften

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