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Bodenordnungsverfahren


Olfen

Gruppenfoto

Axel Köhler (Finanzamt Coesfeld), Franz-Josef Grothues (Bezirksregierung Münster), Heribert Tespolde (Bezirksstelle für Agrarstruktur), Bernhard Brüse (Vorsitzender Teilnehmergemeinschaft Olfen) und Stefan Brockhausen (Finanzamt Coesfeld) (v.l.n.r.) bei der Überprüfung der Bodenbewertung als Grundlage für das Wertermittlungsverfahren in der Flurbereinigung Olfen © Bezirksregierung Münster

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Verfahrensart:

Bodenordnungsverfahren nach § 86 FlurbG (Vereinfachte Flurbereinigung)

Aktenzeichen:

4 12 02

Größe:

3.120 ha

Zahl der Teilnehmer:

450

Verfahrensablauf

Einschlagen einer Bodenstange

© Bezirksregierung Münster

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Die Bezirksregierung Münster hat mit Beschluss vom 13.12.2012 das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Olfen eingeleitet, für das der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel in Höhe von 2,1 Millionen Euro zur Verfügung stellen wird.

Durch dieses Bodenordnungsverfahren besteht die Chance, Eigentumsflächen neu zu ordnen und dadurch entbehrliche Wirtschaftswege in Ackerland oder landschaftsgestaltende Anlagen umzuwandeln. Das landwirtschaftliche Wegenetz soll für die Bedürfnisse von Landwirtschaft, Naturschutz und Tourismus optimal umgestaltet werden. Außerdem sollen Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz, die Landschaftspflege sowie die EU-Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden. Somit bieten sich viele Möglichkeiten zur nachhaltigen Entwicklung des Außenbereiches.

Die Bodenordnung ist ein Projektbaustein „Experiment Wirtschaftswege" des Regionale 2016-Projektes „2Stromland".

Die Auseinandersetzung mit den konkurrierenden Ansprüchen an die Flächen im ländlichen Außenbereich wird im Rahmen der Flurbereinigung  in einem behördlich geleiteten Verfahren untereinander abgewogen. Es sollen für die Grundstückseigentümer, die Landwirtschaft, den Natur- und Umweltschutz, den Tourismus und die daran beteiligten Institutionen ressourcenschonende Lösungen erarbeitet werden.

Im Vorfeld sind Informationsgespräche mit Grundstückseigentümern, der Landwirtschaft und dem Naturschutz geführt worden, um deren Wünsche und Anregungen aufzunehmen und in einen erweiterten Entwurf eines Maßnahmenkonzeptes einfließen zu lassen. Dieser wird unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Beteiligten innerhalb des Bodenordnungsverfahrens zu einer konkreten Planung führen.

Am 20. Februar 2013 fand in der Stadthalle Olfen die Teilnehmerversammlung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft statt.

Die Teilnehmergemeinschaft als weitgehende Trägerin des Bodenordnungsverfahrens Olfen hat ihren Sitz in Olfen und setzt sich aus rund 450 Eigentümern und Erbbauberechtigten des circa 3.120 Hektar großen Bodenordnungsgebietes zusammen. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und mit der Einleitung des Bodenordnungsverfahrens entstanden. Der Vorstand wird von fünf Vorstandsmitgliedern und fünf Vertretern gebildet.

Vorstandsvorsitzender ist Bernhard Brüse. Weitere Vorstandsmitglieder sind Heinrich Burbank, Werner Diekerhoff, Josef Himmelmann und Benedikt Westrup. Zu ihren Vertretern wurden Reinhard Ahmann, Philip Himmelmann, Georg Leushacke, Josef Mengelkamp und Wilhelm Sendermann bestimmt.

Als Grundlage für die Umsetzung der Tauschmöglichkeiten im späteren Bodenordnungsplan wurden mit der Hilfe der Finanzverwaltung im Jahr 2014 die vorhandenen Bodenarten überprüft. Aus dieser Überprüfung wird ein Wertermittlungsrahmen erstellt, der zusammen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft erörtert wird

Der Wertermittlungsrahmen für die Flurbereinigung Olfen konnte mittlerweile im Einvernehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft erstellt werden. Derzeit findet nach einem örtlichen Feldvergleich die Erstellung des Datenbestandes für die Bewertung der Grundstücke statt.

Diese Ergebnisse sind im nächsten Verfahrensschritt den Eigentümern mitgeteilt worden und in Einzelterminen offengelegt und besprochen worden.

Mit Datum vom 30. Oktober 2020 wurden diese Wertermittlungsergebnisse festgestellt und werden derzeit in den zuständigen Amtsblättern öffentlich bekanntgemacht.

Im nächsten Verfahrensschritt sollen nun die Berechnungen und Abstimmungs­gesprächen mit den Teilnehmern für die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes durchgeführt werden.

Schlepper

Schlepper früher (rechts) und heute © Bezirksregierung Münster

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Im Spätsommer 2015 konnte mit den Ausbauarbeiten des Wege- und Gewässerplanes begonnen werden. Im 1. Bauabschnitt wurde nördlich von Olfen eine Ost-Westverbindung als Vorrangweg für die Landwirtschaft ausgebaut, um das übergeordnete Straßennetz zügig erreichen zu können sowie den Begegnungsverkehr auf dieser Strecke durch angepasste Wegebreiten zu ermöglichen, da die vorhandenen Wegebreiten den heutigen Anforderungen oft nicht genügen.

Im Rahmen dieser Baumaßnahme wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit ein kompletter Kreuzungsbereich neu gestaltet sowie der Streckenabschnitt in der Steveraue mit einer Fahrbahnbreite von 4.75 m ausgebaut.

Mit dem 2. Bauabschnitt konnte die Durchfahrtmöglichkeit an der Lippebrücke des Dortmund-Ems-Kanals in Zusammenarbeit mit dem Wasserstraßenneubauamt (WSV) Datteln wiederhergestellt werden. Durch diesen Ausbau ist es für die Vinnumer Landwirte zu erheblich kürzeren Wegestrecken in Richtung Olfen gekommen.

Der Lückenschluss der südlichen Vorrangwegstrecke soll im Jahr 2018 durch die Querung des alten Dortmund-Ems-Kanals erfolgen. Somit ist eine durchgängige Wegeführung bis zur Dattelner Straße (B 235) geschaffen worden.

Die Vermesser der Flurbereinigungsbehörde sind derzeit mit der Aufmessung von bedingten Grundstücksgrenzen beschäftigt.

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