Schulrecht

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Schulrecht/-organisation, Abschlüsse, Sprachen


Anerkennung von Bildungs- und Berufsnachweisen

Anerkenung von Abschlüssen

© Andres Rodriguez/Fotolia

Die Bezirksregierung Münster ist zuständig für die nachträgliche Anerkennung von schulischen Bildungsabschlüssen (Haupt­schulabschluss nach Klasse 10, mittlerer Schulabschluss, Fach­hoch­schul­reife) und ausländischen Bildungsnachweisen.

Über Schul- und Berufsausbildungen, die in einem anderen Bundesland erworben wurden, entscheidet das jeweilige Bundesland.

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