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Personalangelegenheiten, Personalvertretungen


Gleichstellung

Gleichstellung Wortwolke

© Bezirksregierung Münster

Um die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter zu erzielen, muss der gesamte Lebensweg von Frauen und Männern im persönlichen Bereich und im Beruf wie auch in der Familie die gleichen Chancen bereithalten. Nur so erlangen alle wirkliche Wahlfreiheit.

Über die Chancengleichheit hinaus müssen Gleichbehandlung wie auch die Unterbindung jeglicher Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gewährleistet sein. Reelle und verlässliche Wahlfreiheit für eine gleichwertige freie Lebensgestaltung herzustellen, ist erklärtes Ziel der Gleichstellungsarbeit im öffentlichen Dienst Nordrhein-Westfalens.

Gender Mainstreaming als Leitprinzip und Strategie bereit den Weg dafür, nicht erst bei den entstandenen tatsächlichen oder vermuteten Defiziten anzusetzen, sondern alle Maßnahmen und Entscheidungen im Vorhinein auf ihre Auswirkungen für die jeweilige Geschlechtergruppe im Sinne einer geschlechtersensiblen Folgenabschätzung zu prüfen.

Zuständigkeiten im Arbeitsbereich Gleichstellung

Im Arbeitsbereich Gleichstellung im Regierungsbezirk Münster ist sowohl auf der Ebene der Schulabteilung als auch auf der Ebene jedes Schulamtes eine Gleich­stellungs­beauftragte bestellt. Koordinatorinnen für Gleich­stellungs­fragen unterstützen die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten.

Auf der Ebene der Schulen sind in der Regel Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen bestellt, die in der Einzelschule für gleichstellungsrelevante Fragestellungen zuständig und im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Einzelschule pflichtgemäß an bestimmten Personalmaßnahmen beteiligt sind.


Gleichstellungsbeauftragte der Schulabteilung

„Jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten bestellt eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin“ (§ 15 Abs. 1 LGG). Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt „als Angehörige der Verwaltung“ die Dienststelle (§ 16 Abs. 1 LGG) und „wirkt mit bei der Ausführung des LGG und aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können“ (§ 17 LGG).

Die Gleichstellungsbeauftragte hat unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung (§ 18 Abs. 4 S. 1 LGG); sie kann sich unabhängig vom Dienstweg an das für die Gleichstellung von Frau und Mann zuständige Ministerium wenden (§ 18 Abs. 5 S. 2 LGG).

In der Schulabteilung der Bezirksregierung Münster ist eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte mit der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten, die sich aus dem LGG ergeben, betraut. Entsprechend § 16 Abs. 1 S. 3 LGG übt sie neben ihrer Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte keine schulformbezogene Aufsicht aus.

Die hauptamtliche Wahrnehmung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten trägt auch der Bedeutung dieses Arbeitsbereiches Rechnung. Zum einen kann die Aufmerksamkeit auf diese Weise besser auf gleichstellungsrelevante Aspekte bei anstehenden Personalmaßnahmen gerichtet werden, zum anderen steht mehr Zeit für Beratung, Unterstützung und Information innerhalb der Schulabteilung und außerhalb der Abteilung für Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen in den Schulen, für Schulleiterinnen und Schulleiter, für Leiterinnen und Leiter der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, für Seminarleiterinnen und Seminarleiter sowie für Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung. Dabei geht es nicht immer um konkrete Personalentscheidungen (z. B. Neueinstellungen, Versetzung in den Ruhestand), sondern auch um den Bereich der Frauenförderung und des Gender Mainstreaming.

Zuständigkeiten

Barbara Küppers ist ist als Gleichstellungsbeauftragte in der Schulabteilung der Bezirksregierung Münster für alle Schulformen und die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zuständig. Neben der federführenden Fortschreibung des Gleich­stellungs­plans und der Gestaltung und Pflege der Internetseite Gleichstellung wird sie sowohl in die Ausschreibung von Fortbildungsangeboten einbezogen wie auch in die Besetzung außerschulischer Stellen mit Lehrkräften.

Beratung und Dienstbesprechungen

Sowohl die Gleichstellungsbeauftragten der Bezirksregierung als auch die Gleich­stellungs­beauftragten in den Schul­ämtern führen regelmäßig Dienst­besprechungen mit den Ansprech­partnerinnen für Gleichstellungs­fragen der jeweiligen Schulformen durch und weisen auf Fortbildungsveranstaltungen des Dezernates für Lehrerfortbildung der Bezirksregierung Münster (Dezernat 46) zur Thematik hin.

Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Lehrkräfte können sich in gleich­stellungs­relevanten Fragen, wie zum Beispiel beim schulischen Einsatz von Teilzeit­beschäftigten oder bei der Umsetzung des Gleichstellungsplans in der Schule oder bei Versetzungen und Abordnungen, unmittelbar an die Gleichstellungsbeauftragten wenden.

Die Gleichstellungsbeauftragte der Schulabteilung der Bezirksregierung führt darüber hinaus regelmäßig Dienstbesprechungen mit allen weiteren im Gleichstellungsbereich Verantwortlichen durch, mit den Gleichstellungsbeauftragten der Schulämter und mit den Koordinatorinnen und den Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen. Sie ist im regelmäßigen Austausch mit den Dezernentinnen in der Schulaufsicht.

Gleichstellungsbeauftragte der Schulämter

Die Gleichstellungsbeauftragten der Schulämter sind Schulaufsichtsbeamtinnen, die die dienstliche und fachliche Aufsicht über Grundschulen führen. Ihre Zuständigkeit bezieht sich gemäß Zuständigkeitsverordnung vom 21.1.2013 auf folgende gleichstellungsrelevante Personalmaßnahmen:

  • Abordnungen und Versetzungen innerhalb des Schulamtsbezirks
  • Entscheidungen im Bereich des Mutterschutzes und der Elternzeit außer in Fällen der Dienstbefreiung zum Stillen.

In allen anderen gleichstellungsrelevanten Personalangelegenheiten – wie beispielsweise Neueinstellungen, Versetzungen über den Schulamtsbezirk hinaus – ist die Gleichstellungsbeauftragte der Schulabteilung zu beteiligen.

In den acht Schulämtern des Regierungsbezirks Münster sind in der Regel jeweils eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin bestellt, die in Personalfragen für die Lehrkräfte der Grundschulen zuständig ist.

In allen personalrechtlichen Angelegenheiten mit Gleichstellungsrelevanz der Haupt- und Förderschulen ist die Gleichstellungsbeauftragte der Bezirksregierung Münster (Barbara Küppers) zuständig.

Fachberaterinnen für Gleichstellungsfragen

Fachberaterinnen für Gleichstellungsfragen sind Lehrerinnen, die in der Regel Erfahrungen als Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen an ihrer Schulform gewinnen konnten und mit ihrem schulformspezifischen Wissen und Potenzial die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten der Schulabteilung und der Schulämter unterstützen.

Darüber hinaus halten sie Kontakt zwischen den Gleichstellungsbeauftragten und den Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen an den Schulen. Sie wirken mit an Dienstbesprechungen, an der Erstellung von Empfehlungen, bei der Beratung usw.

Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen

Die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen nehmen Aufgaben der Gleichstellung vor Ort in der jeweiligen Schule wahr.

Gemäß § 59 Abs. 5 Sätze 2 und 3 SchulG sind die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungfragen an allen Personalentscheidungen, die von der Schule im Rahmen der Dienstvorgesetzteneigenschaft der Schulleiterin oder des Schulleiters entschieden werden, zu beteiligen.

Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen wirken mit an Maßnahmen der Schulleitung, das heißt sie unterstützen, beraten und geben Impulse für die Weiterentwicklung. Ihre Beteiligung ist bei den konkret bestimmten Personalmaßnahmen (§ 17 LGG) für die Schulleitung verpflichtend. Sie sind damit in Personalentscheidungen auf Schulleitungsebene eingebunden. Deshalb soll die Aufgabe der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen nicht in Personalunion mit einer Tätigkeit im Lehrerrat ausgeführt werden.

Darüber hinaus hat die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen das Recht, an Besprechungen und Gremiensitzungen in der Schule (mit Rederecht) teilzunehmen, jährlich eine Frauenversammlung einzuberufen, Fortbildungsveranstaltungen zu Gleichstellungsfragen wahrzunehmen und sich mit anderen Ansprechpartnerinnen zu vernetzen. Aus dieser Tätigkeit dürfen ihr keine Nachteile erwachsen.

Weitere Handlungsfelder innerhalb der Schule stellen beispielsweise die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des Frauenförderplans dar ebenso wie die Maßnahmen insbesondere zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Einsatz von Teilzeitbeschäftigten, die Stundenplan- und Vertretungsplangestaltung, die Belegung der Unterrichtsräume, die Fortbildungsplanung und Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Besetzung von Gremien können ebenfalls das Tätigkeitsfeld der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen bestimmen. Hierzu gehören aber auch Fragen des koedukativen Unterrichts, Planung von Ganztagsangeboten unter geschlechtsspezifischen Aspekten.

Die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen entscheidet eigenverantwortlich über die Schwerpunktsetzung ihrer Arbeit und darüber, wie sie dabei vorgehen möchte.

Zur Unterstützung der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen werden Dienstbesprechungen durchgeführt und Fortbildungen angeboten.

Entlastung der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen

Ein Anspruch der AfG auf Entlastung ist ausdrücklich geregelt in §16 Abs. 2 LGG:
„Sie ist im erforderlichen Umfang von den sonstigen dienstlichen Aufgaben im Rahmen der verfügbaren Stellen zu entlasten.“


Die folgende Liste an Möglichkeiten der Entlastung einer AfG orientiert sich an den Empfehlungen des MSB und an bereits praktizierten Maßnahmen an einigen Schulen. Nicht alle aufgelisteten Möglichkeiten sind an jeder Schule bzw. Schulform gleichermaßen praktikabel. Die Art der Entlastung steht im Zusammenhang mit organisatorischen Möglichkeiten der Schule, wie auch mit der zeitlichen Beanspruchung für die Aufgabenwahrnehmung. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die AfG auch selbst Vorschläge zur Entlastung einbringen kann. Aufzeichnungen zur Aufgabenwahrnehmung mit Arbeitszeiten stellen Transparenz her.


Möglichkeiten der Entlastung:

  • Entlastung aus dem Anrechnungsstundenkontingent der Schule,
  • Berücksichtigung im Punktesystem für Entlastungsstunden,
  • z.B. 10 Entlastungspunkte (120 Entlastungspunkte = 1 Stunde),
  • Bestellung mehrerer Vertreterinnen zur Aufteilung der Aufgaben,
  • Befreiung von Pausenaufsichten,
  • Befreiung von Unterrichtsvertretungen,
  • Befreiung von Klassenarbeits- und Klausuraufsichten,
  • Befreiung von turnusmäßigen Protokollpflichten,
  • Befreiung von Klassenleitungen,
  • Bildung von Klassenleitungsteams,
  • Unterrichtseinsatz in parallelen Lerngruppen,
  • Einsatz in Kursen mit hoher Wochenstundenzahl,
  • Einsatz in Lerngruppen ohne bzw. mit geringem Korrekturaufwand (z.B. Förderkurse, kleine Lerngruppen),
  • Freistellung vom Unterricht an Tagen, die eine Beteiligung in der schulischen Auswahlkommission erfordern,
  • Entlastung / Umverteilung der Begleitung / Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Praktika (schulinterne Organisation),
  • Verminderter Einsatz an Schülerinnen- und Schülertagen-, Lehrkräftetagen, Ausbilderinnen- und Ausbildertagen, Beratungstagen,
  • Freistellung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen (z.B. Tag der Offenen Tür),
  • Bei mehreren Schulstandorten: unterrichtlicher Einsatz nur an einem Standort,
  • Reduzierung der Anzahl der pädagogischen Gutachten im Zusammenhang mit der Feststellung eines Sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes (AO-SF).

Gender Mainstreaming

Gender Mainstreaming als Leitprinzip politischen Handelns charakterisiert bereits seit vielen Jahren den Wandel in der Gleichstellungspolitik. Damit ist es gelungen, die bis dahin im Vordergrund stehende Defizitorientierung im Denken und Handeln abzulösen durch eine vorausschauende Planung, Entwicklung, Durchführung und Bewertung von Entscheidungen und Maßnahmen, die die Belange von Frauen und Männern, wie auch von Mädchen und Jungen gleichermaßen in den Blick nehmen. Es geht weniger um vermutete oder auch faktische Benachteiligungen von Frauen oder Mädchen, sondern bei allen Entscheidungen um die durchgängig zu prüfende Fragestellung, ob und in welcher Weise die Belange von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen berührt werden. Damit wird die Frage nach alternativen Lösungen noch vor der abschließenden Entscheidung über eine Maßnahme gestellt und nicht erst dann, wenn daraus bereits Nachteile für die eine oder die andere Gruppe erwachsen sind.

Gleichwohl wird die gezielte Förderung von Frauen und Mädchen auch nach der geschlechterbewussten Prüfung noch häufig und über einen längeren Zeitraum hinweg nicht verzichtbar werden. Aber auch für Männer und Jungen zeigt sich in bestimmten gesellschaftlichen und schulischen Handlungsfeldern Unterstützungs- und Förderbedarf.


Frauenförderpläne/Gleichstellungspläne

Seit 1998 erstellen alle Personal verwaltende Dienststellen in dreijährigem Abstand einen Frauenförderplan, der im Kern einen Rechenschaftsbericht zu dem abgelaufenen Frauenförderplan und einen konkreten, überprüfbaren Ziel- und Maßnahmenplan für die neue Laufzeit enthält.

Die Schulabteilung der Bezirksregierung Münster sieht sich als obere Aufsichtsbehörde einer gezielt Frauen fördernden Personalplanung für ihre Schulen verpflichtet. Dies gilt insbesondere für Bereiche, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, das heißt weniger als 50% der Beschäftigten ausmachen. Hierzu hat der Gesetzgeber des Landes klare Regelungen vorgesehen.

Im Regierungsbezirk Münster sind Frauen in den Kollegien zwar angemessen, in einigen Schulformen sogar überproportional repräsentiert, auf den Führungsebenen ist jedoch weiterhin Entwicklungspotenzial und -bedarf vorhanden.


Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege – Empfehlungen zum schulischen Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte

Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege betrifft zunächst alle Lehrkräfte gleichermaßen. Allerdings dokumentieren auch aktuellere Untersuchungen zur Rollenverteilung in der Familie, dass die Erziehung und Betreuung von Kindern sowie die Pflege von Angehörigen überwiegend von Frauen übernommen werden (vgl. etwa den von der Hans-Böckler-Stiftung beauftragten WSI Report Nr. 56 vom Februar 2020, „Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland“, S. 25ff).

Auch in den Schulen entscheiden sich weiterhin überproportional viele Frauen wegen familiärer Belange für eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Beurlaubung (für den Schulbereich im Regierungsbezirk Münster vgl. „Gendergerechtigkeit im Schulbereich: Gleichstellungsplan 2019-2023“, S. 25ff), mit entsprechenden Einbußen etwa bei Dienstbezügen und Altersversorgung.

Empfehlungen für den Arbeitsplatz Schule

Zusätzlich zur politisch-gesellschaftlichen Unterstützung von Lehrkräften mit Betreuungs¬pflichten und Pflegeaufgaben, beispielsweise durch die Schaffung ausreichender Betreuungsstrukturen, bedarf es konkreter Regelungen und Absprachen in den Schulen vor Ort, um eine gerechte und angemessene Verteilung der Arbeitsbelastung in den Kollegien zu gewährleisten. Ziel dieser Regelungen muss es sein, Transparenz zu schaffen und die berechtigten Ansprüche aller Lehrkräfte mit den schulorganisatorischen Anforderungen abzustimmen.

Die folgenden Arbeitshilfen der Bezirksregierung Münster zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Personalrat erstmals 2011/2012 veröffentlicht und im Schuljahr 2020/2021 überarbeitet.

Es handelt sich um Empfehlungen, die den einzelnen Schulen als Arbeitsgrundlage für die Erstellung und Evaluation schulinterner Vereinbarungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte („Teilzeitkonzept“) dienen sollen. Die Vereinbarungen werden schulintern nach einem Abstimmungsprozess zwischen Schulleitung, der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen (AfG), Lehrkräfterat und Lehrkräftekonferenz gemäß §68 SchulG verabschiedet und regelmäßig (mindestens alle 2 Jahre) evaluiert.

In den Arbeitshilfen werden verbindlich (in allgemeinen wie auch in schulformspezifischen Empfehlungen) die Aspekte aufgezeigt, die bei allen im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege stehenden Entscheidungen der Schule zu berücksichtigen sind. Die Konkretisierungen, die für die einzelne Schule vereinbart werden und sich an den jeweiligen besonderen Gegebenheiten orientieren, werden in der dritten Spalte der Tabelle eingefügt. Sie sollen die verbindlichen allgemeinen und schulformspezifischen Empfehlungen ergänzen und präzisieren.

Durch die Vereinbarungen werden für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte angemessene Bedingungen hinsichtlich der Erfüllung ihrer dienstlichen Verpflichtungen und der Wahrnehmung vielfältiger Aufgaben geschaffen und es wird Benachteiligungen aufgrund einer reduzierten Stundenzahl entgegengewirkt.

Weitere wichtige Informationen des Dezernates 47 der Bezirksregierung Münster zu den Themenfeldern „Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung etc.“ sowie Hinweise zu Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Freistellung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern im Land NRW („Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums des Innern, des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums der Justiz“) sind abrufbar unter: 

Arbeitshilfen

Arbeitshilfen „Empfehlungen zum schulischen Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte im Regierungsbezirk Münster“ für die Schulform:


Reflexive Koedukation

Ziele und Maßnahmen, die der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern dienen, müssen sich in der Schule neben der Sorge um die Lehrkräfte auch auf die Schülerinnen und Schüler beziehen, auf die sich der umfassende Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule richtet. Dieser impliziert ebenfalls das Hinwirken auf gesellschaftliche Veränderungen, um unter anderem der Chancengleichheit von Mädchen und Jungen in Schule, Beruf und Gesellschaft den Weg zu bereiten.

Dabei sind die Faktoren komplex, die zum Gelingen erfolgreicher Bildung und Erziehung von Mädchen und Jungen beitragen. Von dem Faktor Gender allein gehen nur in geringem Umfang pädagogisch relevante Effekte aus, in erheblicher Weise jedoch dann, wenn er mit anderen Faktoren wie Herkunft (sprachlich, kulturell, sozialer Status) und Lerninteresse interagiert. Ein gendersensibler Unterricht trägt dazu bei, Bildungsbiographien erfolgreich zu gestalten. Letztlich geht es darum, Mädchen und Jungen losgelöst von tradierten Rollenerwartungen mit ihren jeweiligen Begabungen und Lerninteressen ernst zu nehmen.

Viele Schulen haben im Rahmen der qualitativen Weiterentwicklung Mädchenförderung wie auch die Förderung von Jungen in ihrem Schulprogramm verankert und verschiedene unterrichtliche Maßnahmen und schulische Vorhaben darauf abgestellt. Classroom-Management, Girl's-Day und Boy's-Day sind in der Regel etabliert, häufig gibt es ein Selbstbehauptungstraining für Mädchen oder einen Leseförderkurs für Jungen, um nur eine kleine Auswahl dessen zu nennen, was Schulen ihren Schülerinnen und Schülern an unterstützenden und fördernden Maßnahmen bieten.


Mentoring

Mentoring, ein Programm zur Gewinnung von Führungsnachwuchs in Schulen

Zielgruppe

Mentoring richtet sich an Lehrkräfte, die Interesse an beruflicher Weiterentwicklung haben und konkrete Vorstellungen über die mit Leitungsaufgaben verbundenen Herausforderungen entwickeln möchten.

Ziele des Mentoringprogramms

  • Selbstvergewisserung mit Blick auf künftige Leitungssaufgaben
  • eigene Stärken erkennen
  • das Selbstmanagement optimieren
  • sich auf einen Karriereschritt vorbereiten
  • das Netzwerk erweitern
  • direkte Einblicke in professionelles Führungshandeln
  • Motivation zur Bewerbung auf ein Leitungsamt

Leitlinien der Programmgestaltung

In einer individuellen Arbeitsbeziehung zwischen einer erfahrenen Schulleitung als Mentorin/ Mentor und einer an Führungsaufgaben interessierten Lehrkraft als Mentee stehen Möglichkeiten zur Selbstvergewisserung auf dem Weg zur Schulleitung im Mittelpunkt. Es geht vor allem um die Klärung der Motive, der berufsbezogenen Anforderungen, der Realisierungsmöglichkeiten der eigenen beruflichen und persönlichen Vorstellungen und um die Entdeckung der persönlichen Ressourcen.

Es werden unmittelbare und authentische Einblicke in professionelles Führungshandeln ermöglicht, um so Anlässe zur Reflexion über die eigene berufliche Situation zu schaffen.
Die Mentorinnen und Mentoren können durch wechselseitiges Feedback ihre Rolle als Schulleitung reflektieren und Bestätigung für das eigene professionelle Handeln erlangen.

Die persönliche Beziehung zwischen der an Leitungsaufgaben interessierten Lehrkraft und der erfahrenen Schulleitung bildet den Kern des einjährigen Mentoring-Programms. Diese kommt in den individuell vereinbarten Treffen zum Tragen. Die Mentorin/ der Mentor berät auf Grund ihrer/ seiner fundierten Erfahrungen, hilft und unterstützt im Bereich der kommunikativen und sozialen Kompetenzen, kann ggf. Netzwerke anbieten, Feedback geben u.v.m..

Im Rahmen ihrer Eigenverantwortung für ihre berufliche Entwicklung benennen die Mentees selbst Zielvorstellungen und Themenvorschläge für die Treffen mit der Mentorin/ dem Mentor. Zusätzlich können sie im Rahmen von Probehandeln in bestimmten Situationen oder durch Shadowing der Schulleitung im Schulalltag Erfahrungen sammeln.

Die Festlegung der Tandems ist für das gewinnbringende Miteinander von großer Bedeutung. Der Findungsprozess wird dabei durch einen Fragebogen gelenkt, den die Mentees ihrem Interessens- und Unterstützungsbedarf entsprechend ausfüllen.

Eingeleitet wird die Arbeit der Tandems durch eine Auftaktveranstaltung, die dem Kennenlernen dient, aber auch eine Orientierung gibt, was die Beteiligten im Laufe des Mentoring-Programms erwartet. Das Mentoring im engeren Sinn umfasst 4-6 individuell vereinbarte Treffen und 2 Shadowings in der Schule der Mentorin/des Mentors. Zwischenbilanz und Abschlussveranstaltung vervollständigen den Rahmen des Projektes.

Darüber hinaus beinhaltet das Programm für die Mentees zwei Veranstaltungen zu Schwerpunktthemen des Leitungshandelns plus begleitende Kollegiale Fallberatung.
Die Mentorinnen/ Mentoren werden ebenfalls bei der Wahrnehmung ihrer Rolle unterstützt.

Die Strukturen sind im Sinne der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie weitgehend zeitlich flexibel.

Begleitung / Durchführung:

  • externe Moderation durch Moderatorinnen und Moderatoren der Leitungsfortbildung
  •  Mentoringleitfaden
  • Reflexionstools
  • Kollegiale Fallberatung

Besonders zur Teilnahme ermutigt werden Lehrkräfte

  • mit dem Wunsch zur aktiven Gestaltung der eigenen beruflichen Weiterentwicklung
  • mit Migrationshintergrund
  • mit familiären Betreuungspflichten

Resümee des Durchgangs 2018/19

Im Schuljahr 2018/19 wurde das Mentoringprogramm an der Bezirksregierung Münster mit Teilnehmenden aus der Schulform Grundschule durchgeführt, da hier der größte Handlungsbedarf besteht. Insgesamt kann eine äußerst positive Bilanz gezogen werden: von 15 teilnehmenden Mentees haben sich bereits 8 auf Schulleitungsstellen beworben und die Mentorinnen und Mentoren haben alle die Bereitschaft signalisiert, für einen weiteren Durchgang zur Verfügung zu stehen.

Ausblick

Die Bewerbung für das Mentoring-Programm wird voraussichtlich im November 2021 möglich sein und wird an dieser Stelle bekanntgegeben.

Ansprechpartnerin für das Mentoring ist:
Christina Braun, Dez. 46.02 – Lehrerfortbildung
christina.braun@brms.nrw.de
Tel.: 0251 411-4207


Fortbildungen für die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfrage

Zu den Angeboten und den Anmeldemöglichkeiten der Fortbildungen für die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen gelangen Sie über die Seiten der Lehrkräftefortbildung der Bezirksregierung unter:

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