Schüler vor der Tafel

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A – Z der Schulabteilung


Dienstreisen

Beschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen, die im Auftrag ihres Arbeitgebers auf Reise gehen, haben Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten. Dienstreisen sind vor Antritt durch die schulfachlichen Dezernate 41–45 zu genehmigen oder im Falle einer Fortbildung mit der Abordnungsverfügung durch die Fortbildungsstelle im Dezernat 46 verfügt. In einigen Fällen werden Dienstreisegenehmigungen auch durch das Dezernat 47 erteilt.

Die Durchführung einer Dienstreise ist antragsgebunden. Der Antrag ist rechtzeitig vor Antritt der Dienstreise zu stellen. Die Angaben im Dienstreiseantrag dienen der Prüfung auf Genehmigungsfähigkeit des Antrags. Er wird über die Schulleitung an die jeweiligen schulfachlichen Dezernate geschickt.

Die Erstattung von Reisekosten beruht auf den Vorschriften das Landes­reise­kosten­gesetzes. Der Antrag auf Erstattung von Reise­kosten ist auf dem jeweiligen Vordruck an das Dezernat 12 der Bezirksregierung Münster zu richten.

Downloads und Formulare

Technischer Hinweis
Einige der hinterlegten Formulare beinhalten Formularfelder. Da nahezu alle modernen Browser eigene pdf-Reader integriert haben, diese aber mitunter keine interaktiven pdf-Funktionalitäten unterstützen, kann es Probleme beim Öffnen und  Verarbeiten dieser Formulare geben. Wenn Sie nach Aufruf des Formulars eine Fehlermeldung erhalten, müssen Sie bitte den Antragsvordruck vor dem Ausfüllen auf Ihrem Computer speichern. Klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf den Antrags-Link und wählen „Ziel/Link speichern unter“. Der gespeicherte Vordruck kann nun direkt mit dem entsprechenden Programm aufgerufen werden.

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