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Vermessung und Kataster


Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

Ingenieur am Theodoliten

© Ingo Bartussek/Fotolia

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) werden durch die Bezirksregierungen zugelassen und sind somit berechtigt, hoheitliche Vermessungsaufgaben zu übernehmen. Die Aufsicht über die hoheitlichen Tätigkeiten der im Regierungsbezirk Münster zugelassenen ÖbVI übt die Bezirksregierung Münster aus.

ÖbVI sind befugt, Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens nach Maßgabe ihrer Berufsordnung auszuführen. Neben den Kreisen und kreisfreien Städten sind sie somit berechtigt, Liegenschaftsvermessungen, das sind Vermessungen, die der Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters und der Feststellung oder Abmarkung von Grundstücksgrenzen dienen, auszuführen. Hierzu gehören beispielsweise die Zerlegung von Flurstücken, die Grenzvermessung und die Gebäudeeinmessungen.

Ferner sind die ÖbVI berechtigt, die Landesvermessung zu unterstützen und vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden öffentlich zu beurkunden.

Bürger können sich bei fachlichen Fragen oder Beschwerden in Bezug auf die hoheitlichen Tätigkeiten der ÖbVI an das Dezernat Kommunalaufsicht und Katasterwesen bei der Bezirksregierung Münster wenden.

Neben den amtlichen Funktionen sind die ÖbVI auch im Bereich der technischen Ingenieurvermessung, der Geoinformation sowie der Grundstücksbewertung tätig. Für diese außerhalb des hoheitlichen Aufgabenbereichs liegenden Tätigkeiten unterliegen die ÖbVI der Aufsicht der Ingenieurkammer Bau NRW.

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