Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Altlasten, Bodenschutz

Bezeichnung Förderprogramm

Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten und Maßnahmen des Bodenschutzes.

Wer wird gefördert?

Gemeinden und Gemeindeverbände, wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden in Form von Eigenbetrieben, juristische Personen des privaten Rechts, soweit eine kommunale Mehrheitsbeteiligung vorliegt, deren Geschäftszweck auf den Erwerb oder die Verwaltung von Altlasten gerichtet ist.

Wie sind die Konditionen?

80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Bagatellgrenze von 12.800 Euro.

Bei EU-Maßnahmen übernimmt die EU 50 Prozent der förderfähigen Kosten und 30 Prozent wird im Rahmen der Kofinanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen übernommen.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 52, einzureichen.

Wann ist der Antrag zu stellen?

In der Regel 6 Wochen vor Maßnahmenbeginn.

Welche Rechtsgrundlage besteht?

Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien RdErl. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV-4-551.01 v.13.01.2015 mit Änderung vom 01.01.2022

Wer informiert weiter?

Ministerium für Umwelt, Natur und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Bezirksregierung Münster
Dezernat 52
Nevinghoff 22

48147 Münster

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