Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Regionales Kultur Programm

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© Bezirksregierung Münster

Das Regionale Kultur Programm NRW unterstützt Kunst und Kultur in den zehn Kulturregionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf Kooperations- und Netzwerkprojekten. Ansprechpartner für Fragen zur Förderung sind die jeweiligen regionalen Kulturbüros. Die wichtigsten Punkte der Projektförderung auf einen Blick:

  • Der Fördersatz liegt bei maximal 50%.
  • Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen.
  • Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen ist der 30. September jeden Jahres.
  • Rechtzeitig vor der Antragstellung muss mindestens eine Beratung durch das zuständige regionale Kulturbüro in Anspruch genommen werden:
    o   Region Münsterland: Kulturbüro Münsterland (www.muensterland.com/kultur)
    o   Emscher-Lippe-Region bzw. Ruhrgebiet: RKP-Büro des ecce - european centre for creative economy in Dortmund zuständig (www.e-c-c-e.de/rkp-ruhrgebiet.html).

Damit ein Projekt durch das Regionale Kultur Programm NRW gefördert werden kann, müssen die nachfolgenden Kriterien berücksichtigt werden:

  • Mindestens drei Kooperationspartner:innen aus mindestens zwei Gemeinden oder Städten entwickeln inhaltlich gleichberechtigt ein Projekt und führen es gemeinsam durch.
  • Weitere Partner:innen, die Ressourcen zur Projektumsetzung einbringen, sind erwünscht.
  • Marketingmaßnahmen sind ein erkennbarer Bestandteil des Projekts, an denen sich alle Partner:innen beteiligen.
  • Das Projekt nimmt Bezug auf die Leitthemen der jeweiligen Kulturregion.
  • Das Projekt zeichnet sich durch eine hohe künstlerische bzw. kulturfachliche Qualität und Innovationscharakter aus und fördert die kulturelle Teilhabe.
  • Bei Netzwerk-Projekten sind Kooperation und Zusammenarbeit besonders stark ausgeprägt.

Antragstellung:

Das RKP-Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst wird nach der Beratung durch die Kulturbüros ein digitales Projektdatenblatt eingereicht. Die Antragsfrist dafür ist der 30. September jeden Jahres. Hier geht es zum online-Formular: www.kultur.web.nrw.de/projektdatenblatt

Eine regionale Jury berät über die vorgelegten Anträge. Werden diese positiv bewertet und für die Förderung empfohlen, muss bis zum 30. November des Jahres der formale Förderantrag gestellt werden. Hierzu berät neben den Kulturbüros auch die Bezirksregierung. Dieser Antrag ist seit 2021 nur digital möglich und wird online über das Kulturweb gestellt (bei Erstantragstellung ist eine Registrierung notwendig):

Rechtsvorschriften und Formulare

Für die Verwendung von Kulturfördermitteln des Landes NRW gelten entsprechende Rechtsvorschriften. Die wichtigsten Dokumente (u.a. die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die auch bereits mit der Erlaubnis eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gelten) finden Sie unten.

Außerdem gehört zu jeder Zuwendung auch die Abrechnung in einem Verwendungsnachweis (VN) am Ende der geförderten Maßnahme (bei mehrjährigen Fördermaßnahmen muss auch ein Zwischenverwendungsnachweis erfolgen). Da dieser VN noch nicht digital erfolgen kann, finden Sie diesen wie auch ein paar andere wichtige Formulare hier als Download.

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