Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Soziale Arbeit an Schulen

Bezeichnung Förderprogramm

Landesprogramm zur Unterstützung der Kommunen bei ihrer originären Aufgabe, der sozialraumorientierten Jugendarbeit für Bildung und Teilhabe auf § 4 (Hinwirkungsgebot) i.V.m. § 28 (Bildungs- und Teilhabepaket) SGB II

Wer wird gefördert?

  • Kreise
  • kreisfreie Städte

Was wird gefördert?

Personalstellen und Sachausgaben zur Finanzierung von Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -beratern

Welche Zielgruppe soll gefördert werden?

  • Bedürftige Kinder und Jugendliche in NRW, bei denen soziale Benachteiligungen ausgeglichen und gleiche Chancen auf Bildung und Teilhabe hergestellt werden sollen,
  • es soll die Bereitschaft und die Voraussetzungen zum Lernen gefördert, dadurch Fehlzeiten in der Schule verringert werden,
  • der Schulerfolg erhöht werden,
  • Abbrecherquoten reduziert sowie
  • Teilhabemöglichkeiten an Sport und Kultur gewährleistet werden,
  • um insgesamt stabilisierend auf die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen und ihr Lebensumfeld einzuwirken und damit den Einstieg in Ausbildung und Beruf zu verbessern.

Wie sind die Konditionen?

  • Feste Beträge laut Erlass vom 12.2.2015 und 15.2.2017
  • Fördersatz pro Monat, der als pauschale Berechnungsgrundlage genutzt wird

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bezirksregierung Münster
Dezernat 34 – EU-Förderung
Domplatz 1-3
48143 Münster

Wann ist der Antrag zu stellen?

Der Antragsvordruck ist umgehend ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen

Welche Rechtsgrundlage besteht?

  • § 23 und § 44 Landeshaushaltsordnung
  • hierzu erlassene Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gemeinden (GV) (VVG)
  • unter Maßgabe der Regelungen des Fördererlasses 12.02.2015 und 15.02.2017

Wer informiert weiter?

Bezirksregierung Münster
Dezernat 34
Gartenstr. 27
45699 Herten

Rechtsvorschriften

Zusätzliche Informationen

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

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