Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Sozialticket

Bezeichnung Förderprogramm

Sozialticket

Wer wird gefördert?

Kreise (gegebenenfalls auch für die kreisangehörigen Kommunen) und kreisfreie Städte im Regierungsbezirk Münster

Was wird gefördert?

Einführung eines Sozialtickets, um einer definierten Personengruppe (AGG II, SGB II, SGB XII, AsylblG und BVG) die Teilnahme am ÖPNV zu ermöglichen, auch als Zuschuss zu bereits bestehenden Vergünstigungsangeboten.
Die Entscheidung darüber, ob ggf. Wohngeldempfänger berechtigt sind, trifft der zuständige Kreis bzw. die zuständige kreisfreie Stadt.

Wie sind die Konditionen?

Festbetragsförderung (Eigenanteil 20 Prozent)

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bezirksregierung Münster
Dezernat 25
Domplatz 1 – 3

48143 Münster

Von den Städten im Bereich des VRR bei der

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 25
Caecilienallee 2

40474 Düsseldorf

Wann ist der Antrag zu stellen?

Bis zum 15. September für das folgende Kalenderjahr

Welche Rechtsgrundlage besteht?

§ 44 LHO-VV/VVG und Förderrichtlinien, jährliche Einzelerlasse

Was noch wichtig ist?

Kreise und kreisfreie Städte sind Zuwendungsempfänger der Fördermittel.

Die Bewilligung erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung. Voraussetzung ist, dass das Sozialticket auch tatsächlich für den genannten Personenkreis angeboten wird und die zusätzlichen (verbleibenden) Kosten von der jeweiligen Kommune selbst getragen werden. Es muss dem Sozialticketinhaber mindestens eine Fahrtberechtigung für eine kreisfreie Stadt oder einen Kreis gewährt werden, wobei eine räumliche Erweiterung des Geltungsbereiches mit entsprechenden Preisstufen zulässig ist.

Wer informiert weiter?

Bezirksregierung Münster
Dezernat 25
Domplatz 1 – 3

48143 Münster

Kommunalaufsichtlicher Fragenkatalog – Anlage zum Förderantrag

Das Gemeindefinanzierungsgesetz wie auch die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (Ziffer 2.6. VVG) sehen eine Beteiligung der Kommunalaufsicht im Rahmen der Förderverfahren mit Kommunen vor.

Hierfür werden antragstellende Kommunen – unabhängig von der jeweiligen Haushaltssituation – gebeten, den Fragebogen ausgefüllt den Antragsunterlagen an die Fachdezernate beizufügen. Bitte beachten Sie, dass dem Fragebogen zu investiven und konsumtiven Anteilen die Stellungnahme der unteren Kommunalaufsicht zur Haushaltsverträglichkeit beizufügen ist.

Bei Anträgen von kreisangehörigen Kommunen, deren Haushalt nicht fiktiv ausgeglichen ist, ist die Stellungnahme der unteren Kommunalaufsicht beizufügen.

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