Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Qualität, Sicherheit, Service und Klimaschutz im ÖPNV

Bezeichnung Förderprogramm

Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität, der Sicherheit, des Service und Klimaschutz im ÖPNV

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich der Zweckverbände
  • Öffentliche und private Verkehrsunternehmen

Was wird gefördert?

  1. Projektbezogener Personaleinsatz und Sachmittel zur Verbesserung der Qualität, der Sicherheit und des Service im ÖPNV,
  2. sonstige Maßnahmen im besonderen Landesinteresse (z.B. anteilige Förderung der Investitionsmehrkosten von neuen gasbetriebenen Bussen gegenüber vergleichbaren Dieselbussen, Kofinanzierung von Abgasnachbehandlungssystemen für Busse im ÖPNV).

Wie sind die Konditionen?

  • Projektförderung
  • Über die Förderfähigkeit einschließlich der Förderart entscheidet das für das Verkehrswesen zuständige Ministerium im Einzelfall.
  • Die Höhe der förderfähigen Kosten und der Fördersatz werden im Einzelfall festgesetzt.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bezirksregierung Münster
Dezernat 25
Domplatz 1 – 3

48143 Münster

Wann ist der Antrag zu stellen?

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.

Welche Rechtsgrundlage besteht?

  • Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen – ÖPNVG NRW– (speziell § 14 ÖPNVG NRW/sonstige Förderung)
  • Verwaltungsvorschriften zum ÖPNVG NRW

Wer informiert weiter?

Bezirksregierung Münster
Dezernat 25
Domplatz 1 – 3

48143 Münster

Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Was noch wichtig ist?

Unverbindliche Informationsgespräche vorab möglich.

Aktuell: Spezieller Förderaufruf zum Landeswettbewerb zur ländlichen Mobilität

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Rechtsvorschriften

Kommunalaufsichtlicher Fragenkatalog – Anlage zum Förderantrag

Das Gemeindefinanzierungsgesetz wie auch die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (Ziffer 2.6. VVG) sehen eine Beteiligung der Kommunalaufsicht im Rahmen der Förderverfahren mit Kommunen vor.

Hierfür werden antragstellende Kommunen – unabhängig von der jeweiligen Haushaltssituation – gebeten, den Fragebogen ausgefüllt den Antragsunterlagen an die Fachdezernate beizufügen. Bitte beachten Sie, dass dem Fragebogen zu investiven und konsumtiven Anteilen die Stellungnahme der unteren Kommunalaufsicht zur Haushaltsverträglichkeit beizufügen ist.

Bei Anträgen von kreisangehörigen Kommunen, deren Haushalt nicht fiktiv ausgeglichen ist, ist die Stellungnahme der unteren Kommunalaufsicht beizufügen.

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Zusätzliche Informationen

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