Beflaggung

Hauptinhalt

Die Förderbehörde


Bezirksregierung Münster weist den richtigen Weg durch die Förderlandschaft

Wegweiser Fördergelder

© Bezirksregierung Münster

„Europa 2020“ ist die Strategie der Europäischen Union für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in Europa in den kommenden Jahren. Sie soll der EU und den Mitgliedstaaten helfen, ein hohes Maß an Beschäftigung, Produktivität und sozialem Zusammenhalt zu erreichen. Für diese Ziele stellt die EU Geld in verschiedenen Förderfonds bereit.

Das Geld soll sachgerecht in und für Europa investiert werden. Für das Ziel, eine ausgeglichene und nachhaltige Entwicklung in jedem einzelnen Mitgliedsstaat zu erreichen, legt die EU in siebenjährigen „Förderperioden“ fest, wie viel Geld für alle Förderbereiche in den aktuell 28 Mitgliedsländern zur Verfügung steht.

Derzeit ist die Umbruchphase von der Förderperiode 2007 – 2013 zur neuen Förderperiode 2014 – 2020. Aus der bisherigen Förderperiode können die restlichen Mittel für geförderte Projekte noch bis Ende 2015 verwendet werden. Gleichzeitig wurden die Programme für die neue Periode erarbeitet und von der EU genehmigt.

Förderung für nachhaltige Entwicklung

In der neuen Förderperiode 2014 – 2020 werden die Förderfonds der EU eng an die Strategie „Europa 2020“ angelehnt, um deren Zielsetzungen zu realisieren. Im Vorfeld der neuen Förderperiode wurde nach Verhandlungen zwischen Rat, Europäischem Parlament und der Kommission im Dezember 2013 der so genannte Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union für die Finanzperiode der Jahre 2014 – 2020 verabschiedet. Auf Deutschland entfallen in den nächsten sieben Jahren für die EU-Struktur- und Sozialfonds 19,2 Milliarden Euro und für den Landwirtschaftsfonds 8,3 Milliarden Euro. In Nordrhein-Westfalen werden in diesem Zeitraum 1,2 Milliarden Euro aus dem Europäischer Fonds für regionale Zusammenarbeit (EFRE), 627 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und 512 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) zur Verfügung stehen.

Im Regierungsbezirk Münster relevant sind

  • Europäischer Fonds für regionale Zusammenarbeit (EFRE),
  • Europäischer Sozialfonds (ESF),
  • Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und
  • INTERREG V.

Die Prioritäten für die Investitionen werden vom Land Nordrhein-Westfalen in mehreren Programmen erarbeitet. Für diese Programme 2014 ergeben sich die folgenden inhaltlichen Themen und Schwerpunkte, zu denen die Fonds eingesetzt werden sollen:

  • Forschung und Innovation, einschließlich Umweltwirtschaft (EFRE, ELER)
  • Wettbewerbsfähigkeit von KMU (einschließlich Ressourceneffizienz); Bildungs- und Kompetenzentwicklung, Beschäftigungs- und Fachkräftesicherung (EFRE, ESF, ELER)
  • Energieeffizienz und Klimaschutz (EFRE, ELER)
  • Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut (EFRE, ESF, ELER)
  • Umweltschutz, Nachhaltige Nutzung der Ressourcen, ländlicher Raum (EFRE, ELER)

Für die neue Förderperiode hat sich das Land NRW zum Ziel gesetzt, das Nebeneinander der drei Fonds ESF, EFRE, und ELER zu beenden. In der Förderperiode 2014 + soll es Förderungen aus einem Guss geben. Diesem Ansatz entspricht die Kernkompetenz der Bezirksregierung als Bündelungsbehörde. Antragsteller von Förderungen  werden von der Bezirksregierung  umfassend und individuell beraten. Förderlotsen helfen ihnen, den richtigen Ansprechpartner für ihr Vorhaben zu finden.

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}